Denkmalpflegerin: Kirchen sind mehr als eine Baulast für Gemeinden
Die Kirchen werden leerer und immer mehr von ihnen stehen als Gebäude zur Disposition – woran sich die Frage anschließt, was mit nicht mehr benötigten Bauten passieren soll. In diesem Zusammenhang wird oft über den künstlerischen Wert und damit die Erhaltung einzelner Kirchen diskutiert – wobei der Denkmalschutz eine wichtige Rolle spielt. Ulrike Wendland ist Geschäftsführerin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im Interview erklärt sie, was eine Kirche denkmalwert macht und welche Folgen dieser Schutz hat.
Frage: Frau Wendland, was muss eine Kirche haben, um unter Denkmalschutz gestellt zu werden?
Wendland: Die Prinzipien der Denkmalkunde sehen vor, dass dafür eine besondere Bedeutung festgestellt werden muss. Das kann die geschichtliche Bedeutung sein, etwa im Hinblick auf die Kunst-, Religions- oder Ortsgeschichte, aber auch die Bedeutung einer wichtigen Person, die an diesem Ort gewirkt hat. Beim überwiegenden Teil der Kirchen ist zudem die Kunst- und Baugeschichte entscheidend. Bei dieser Feststellung wird verglichen, wie viele Kirchen eines bestimmten Stils es in einer Region gibt und wie umfassend sich ihr Charakter bis heute erhalten hat. Diese Authentizität ist ein weiterer wichtiger Faktor: Gibt das Denkmal seine Geschichte noch wieder oder ist es bis zur Unkenntlichkeit verändert worden?
Frage: Wer wird denn da aktiv?
Wendland: Es gibt die systematische Erfassung durch die Denkmalfachämter, es gibt Untere Denkmalschutzbehörden, die von sich aus bestimmte Gebäude zur Prüfung vorschlagen, manchmal melden sich auch Eigentümer – denn es gibt für Denkmäler Steuervergünstigungen. Deshalb gehen manchmal sogar Eigentümer vor Gericht, um eine Denkmaleigenschaft zu erklagen. Es gibt also eine große Bandbreite an Auslösern für eine Prüfung.
Frage: Wer entscheidet, ob eine Kirche denkmalwürdig ist?
Wendland: Jedes Bundesland hält für Denkmalpflege eine Expertenbehörde vor – wie auch vergleichbar im Naturschutz oder Wasserbau. In diesen Landesämtern für Denkmalpflege wird über Denkmalwerte entschieden, innerhalb der Behörden mindestens in einem Vier-, manchmal auch im Mehr-Augen-Prinzip. In Nordrhein-Westfalen ist die Lage etwas anders geregelt, die Denkmalpflege liegt dort in der Hand der Landschaftsverbände und die Kommunen haben mehr Mitspracherechte. Wichtig zu wissen ist: Die Entscheidung wird rein nach wissenschaftlichen Kriterien gefällt, es geht nur um das Gebäude oder das Ensemble. Wem es gehört und wie viel Geld die Eigentümer haben, spielt in dieser ersten Stufe keine Rolle.
Frage: Ist das eine Einzelentscheidung oder wird da auch manchmal summarisch vorgegangen?
Wendland: Es wird immer im Einzelfall geprüft – und es kommen viele Denkmale zusammen. Wir haben in Deutschland beim Anteil der Kirchen unter Denkmalschutz zum Teil eine Quote von 90 Prozent. Denn bei alten Kirchen, etwa den vor dem Zweiten Weltkrieg gebauten, haben sich jeweils viele Zeugniswerte der Geschichte und Baugeschichte angesammelt, zum Teil auch unter den Fundamenten. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Kirche als Ort und Gebäude von langer Dauer Denkmalqualitäten hat. Es sind manche Nachkriegskirchen, die von geringerem architektonischem Wert sind und noch keine lange Geschichte haben, die kein Denkmal geworden sind.
Frage: Bei den Kirchen vor dem Zweiten Weltkrieg geht es ja auch oft um historistische Bauten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, die zum Teil laut dem langjährigen Beauftragten für Kirche und Kunst des Bistums Essen, Herbert Fendrich, "schon bei ihrem Bau von gestern waren". Sind diese 100 bis 150 Jahre alten Bauten allein wegen ihres Alters schon wertvoll?
Wendland: Ich würde nicht sagen, dass diese Kirchen nicht auf der Höhe der Zeit waren. Zu ihrer Bauzeit waren sie mit ihrer Rezeption mittelalterlicher Baustile hochmodern. Zudem spiegeln historistische Kirchen neue theologische Ansätze wider, da bei der Planung oft Bedürfnisse etwa der Akustik oder der Sichtbarkeit entscheidender liturgischer Orte eine Rolle spielten. Zudem waren es oft bedeutende Architekten, die diese Kirchen gebaut haben und in ihren Bauten eine große Variationsbreite offenbarten. In dieser Zeit entstanden oft ganze Stadtquartiere neu, in denen die Kirchen eine zentralräumliche Funktion ausüben und bewusst gesetzte Landmarken sind. Diese herausstechende örtliche Bedeutung der Kirchen spiegelt sich dann natürlich auch in ihrer architektonischen Gestaltung wider – auch wenn das vielleicht mit Laienaugen nicht immer so direkt ersichtlich ist.
Frage: Gibt es denn in Sachen Denkmalschutz besondere Regeln für Kirchen?
Wendland: Wegen der Staatskirchenverträge gibt es in den Bundesländern in unterschiedlichem Ausmaß weitreichende Ausnahmeregelungen, etwa die Freistellung für liturgische und kirchliche Belange. Das heißt, dass liturgische Belange vor den denkmalpflegerischen Vorrang haben müssen. Entscheidend war das vor allem nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, als wegen der neuen liturgischen Vorgaben viele Altäre versetzt oder ausgetauscht wurden, bei vielen mittelalterlichen Bauten stand der Altar nun statt bisher im Chor in der Vierung. Solche Veränderungen sind als Sonderkondition für Kirchen recht einfach möglich, weil die gottesdienstlichen Belange im Zentrum stehen und sich der Staat da nicht einmischen soll.
Frage: Was bedeutet eine Unterschutzstellung denn für die Praxis?
Wendland: Es gibt zunächst einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt. Alle Veränderungen, die über das Putzen und kleine Reparaturen hinausgehen, müssen nach einem Antrag genehmigt werden. Insofern ist der Denkmalschutz schon ein starker Einschnitt in Eigentumsrechte. Wenn etwas verändert werden soll, beginnt in der sogenannten praktischen Denkmalpflege ein Abwägungsprozess, in dem zwischen den Anforderungen des Denkmalschutzes sowie anderen Bedürfnissen wie Wirtschaftlichkeit, Brandschutz und Barrierefreiheit abgewogen wird. Da muss dann gemeinsam mit den Denkmalbehörden überlegt werden, wie möglichst viele Nutzerinteressen umgesetzt werden können und dabei ein möglichst großer Teil des Denkmals und seines Charakters bewahrt bleiben. Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen, dass das in 80 bis 90 Prozent der Fälle relativ reibungslos klappt. Trotzdem gibt es immer wieder Zielkonflikte zwischen Eigentümern und Denkmalschützern, da kann es auch richtig krachen.
Frage: Gesetzt den Fall, eine Gemeinde möchte die Kirche abreißen und das Grundstück verkaufen. Wegen des Denkmalschutzes geht das aber nicht. Die Gemeinde hat sowohl weiter die Ausgaben für den Erhalt der Kirche und muss zusätzlich auf die Einnahmen aus dem Verkauf verzichten. In solchen Fällen welken die Gebäude dann natürlich vor sich hin. Wie können solche Situationen verhindert werden?
Wendland: In solchen Fällen ist dann in der Kommunikation etwas schief gegangen, in der Regel finden sich ja Lösungen. Es sind natürlich auch Menschen am Werk auf beiden Seiten: So mancher Eigentürmer tritt selbstbewusst auf, manche Kommune oder Denkmalschutzbehörde aber auch. Es sollte einen Prozess zwischen Kommune, Denkmalamt und Eigentürmern geben, in dem diese Aushandlung über die Zukunft eines Gebäudes "vor die Klammer" des Verwaltungsverfahrens gezogen wird. Denn Lösungen gibt es immer, auch wenn eine Gemeinde dringend Geld braucht und ihr Gotteshaus nicht mehr halten kann. Das ist natürlich eine schwierige Sache, auch emotional. Außerdem haben vor allem viele Nachkriegskirchen einen hohen Sanierungsstau. Gerichtsverfahren können da manchmal klärend sein, aber die Streitparteien müssen danach ja auch wieder miteinander arbeiten, kommunikativ ist das dann verheerend. Ich kann da nur appellieren, eventuell mit Mediatoren einen Neustart der Kommunikation zu versuchen. Denn bei einer Kirche gibt es immer viele Ansprüche an diesen zentralen Ort.
Frage: Haben Sie denn Verständnis dafür, dass die Kircheneigentümer den Denkmalschutz auch als große Bürde empfinden?
Wendland: Ja, er ist eine Bürde wie andere staatliche Auflagen auch. Es gibt da in Deutschland eine hohe Regelungsdichte, aber das hat ja auch einen Hintergedanken: Kirchengebäude sind ideeller Besitz einer Kommune, eines Landes und seiner Geschichte. Ein Kirchengebäude ist mehr als eine Baulast für eine Gemeinde; sie hat eine Verantwortung für ein besonderes Bauwerk, das einen hohen emotionalen Wert für eine Gesellschaft hat, auch wenn die nicht mehr überwiegend aus praktizierenden Kirchenmitgliedern besteht. Es ist oft rührend zu sehen, wie sich auch kirchenferne Menschen für den Erhalt der Kirche bei ihnen am Ort einsetzen und alles geben, um dort neue Nutzungen zu etablieren. Natürlich sind denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren manchmal langwierig und aufwändig. Es gibt andererseits aber auch Unterstützung vom Staat: Mehr als die Hälfte der staatlichen Mittel zur Denkmalförderung gehen an Kirchen – auch in sehr säkularen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt.
Frage: Wie häufig werden neue Denkmäler erfasst?
Wendland: Die Denkmallisten werden nicht dauernd erstellt, sondern in Schüben. Die große Zeit der Denkmalinventarisation im Westen waren die 1970er und 1980er Jahre, im Osten die 1990er. Seither werden diese Listen punktuell ergänzt. Es gilt, dass Denkmäler immer erst dann erfasst werden sollen, wenn sie einer abgeschlossenen Epoche angehören. Der Abschluss der letzten Epoche war die Wiedervereinigung 1989/90. Die Phase der systematischen Denkmalerfassung ist also mehrere Jahrzehnte her. Nun kann es sein, dass Denkmäler übersehen wurden, die kommen dann später hinzu. Bei anderen hat sich aber vielleicht der Zustand des Denkmals durch Verfall oder ungenehmigte Arbeiten derart verändert, dass die Kriterien des Denkmalschutzes nicht mehr zutreffen – das führt zur Streichung von der Denkmalliste. Es gibt zwar auch Denkmal-Irrtümer, deren Anzahl würde ich aber eher im Promillebereich sehen. Wichtig ist: Denkmalschutz ist keine Meinung, sondern das Ergebnis einer wissenschaftlichen Erforschung. Deswegen wurden in den letzten Jahren in vielen Ländern die Nachkriegskirchen erfasst, um ein systematisches Bild zu bekommen, was denkmalwert ist oder nicht.
Frage: Es gibt immer weniger Kirchenmitglieder in Deutschland, Gotteshäuser stehen leer und es läuft die Suche nach Zukunftsperspektiven. Ist der Denkmalschutz da hinderlich oder hilfreich?
Wendland: Ich würde natürlich sagen, dass er hilfreich ist – denn wir Denkmalschützer sind Experten der Umnutzung. Je älter ein Denkmal ist, desto seltener ist heute noch das drin, wofür das Gebäude mal gebaut wurde. In einer Ratswaage oder einer Zuckerfabrik sind heute ganz andere Dinge untergebracht. Wir haben also einen großen Erfahrungshintergrund für Umnutzungen, die trotzdem eine bestimmte Wirkung und Erinnerungsleistung eines Gebäudes ermöglichen. Da wir leider immer noch eine Architektenschaft haben, die unerklärlicherweise vor allem für Neubauten ausgebildet wird, kann die Beratungsfunktion der Denkmalpfleger sehr von Nutzen sein: Wie kann eine Kirche so geteilt werden, dass ein Andachtsraum erhalten bleibt, der Großteil des Gebäudes aber anders genutzt wird, etwa als Kindertagesstätte oder Quartierszentrum? Hier ist wieder eine gute und frühzeitige Kommunikation entscheidend – und da haben beide Seiten manchmal noch Luft nach oben, es hat sich aber schon viel getan. Wenn es dann etwa einen Kompromiss gibt: Die Kirche bleibt, Pfarrhaus und Pfarrzentrum kommen zugunsten einer Neubebauung weg, ist das auch gut für ein Quartier. So bleibt ein Stück Identität und öffentlicher Raum erhalten – und ein Beispiel guter Architektur. Da kann der leichte Zwang des Denkmalschutzes helfen, um um eine gute Lösung zu ringen sowie Baukultur und Stadtentwicklung zu fördern.