Bischof Bätzing behält sich Konsequenzen vor

Assenmacher bleibt vorerst Offizial im Bistum Limburg

Veröffentlicht am 20.03.2021 um 12:52 Uhr – Lesedauer: 

Limburg ‐ Eine der ersten Konsequenzen der Kölner Missbrauchsstudie war die Freistellung des Offizials Günter Assenmacher durch Kardinal Woelki. Doch der Kirchenrechtsexperte ist auch Offizial im Bistum Limburg. Dort bleibt er jedoch im Amt – vorerst.

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Prälat Günter Assenmacher bleibt im Bistum Limburg vorerst Offizial. Das teilte ein Sprecher der Diözese Limburg am Samstag auf Anfrage gegenüber katholisch.de mit. Bischof Georg Bätzing werde das am Donnerstag vorgestellte Kölner Gutachten "genau lesen" und danach gegebenenfalls Konsequenzen ziehen, so der Sprecher. Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki hatte seinen Offizial Assenmacher unmittelbar nach der Vorstellung von seinen Aufgaben vorläufig freigestellt. Anders als in Köln sei dieser in Limburg ohnehin nur mit Eherechtsfällen befasst: "Kardinal Woelki hat diese Entscheidung mit Blick auf nachgewiesene Versäumnisse treffen können", erläutert der Sprecher. "In Limburg gibt es solche Versäumnisse aufgrund von anderen Aufgabenfeldern nicht." Mit Blick auf die Interventionsordnung würden alle Missbrauchsfälle durch den zuständigen Kirchenrechtsdirektor bearbeitet. "Er führt auch die entsprechenden Voruntersuchungen", betonte der Sprecher.

Assenmacher war seit 2010 zusätzlich zu seiner Tätigkeit in Köln auch Offizial des Bistums Limburg. Zuletzt Ende 2018 wurde er in Limburg für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Regulär wäre die Beauftragung daher am 9. November 2021 ausgelaufen. 2013 ernannte der damalige Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Assenmacher zum Ehrendomherrn in Limburg.

Gutachten: Rolle als lediglich "reaktiv" verstanden

Der Offizial war am Donnerstag unmittelbar nach Vorstellung des Missbrauchsgutachtens durch den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki vorläufig von seinen Aufgaben freigestellt worden. Assenmacher wurden zwar keine konkreten Pflichtverletzungen nachgewiesen und seine Rolle als "nicht zu klären" bewertet. Er habe allerdings zwei Mal unzutreffende Rechtsauskünfte erteilt. Laut Gutachten habe Assenmacher seine Rolle als "reaktiv" verstanden und zwar zu einzelnen Fragestellungen Auskunft erteilt, sei aber nie ohne Auftrag oder konkrete Anforderung tätig geworden. Die anderen Verantwortlichen seien dagegen angesichts seiner Teilnahme am Beraterstab sexueller Missbrauch und an der Personalkonferenz davon ausgegangen, dass er "über sämtliche Vorgänge im Bilde war und mit Blick auf seine kirchenrechtliche Expertise auf kirchenrechtliche Pflichten hätte hinweisen oder eigeninitiativ hätte tätig werden müssen", so das Gutachten. Woelki kündigte Personalgespräche an, um die sich aus dem Gutachten ergebenden Konsequenzen für die genannten Verantwortungsträger zu klären.

Bereits seit 2019 ist Assenmacher nicht mehr Offizial des Bistums Essen. Ab 2009 hatte das Ruhrbistum mit Genehmigung der Apostolischen Signatur, des obersten Gerichts der römischen Kurie, das Offizialat des Erzbistums Köln mit der Wahrnehmung der kirchlichen Rechtspflege betraut. Zum Oktober 2019 wurde diese Aufgabe auf das Bischöfliche Offizialat Münster übertragen. Der Offizial ist Gerichtsvikar des Bischofs und spricht in seinem Namen Recht. Hauptaufgaben des Offizials und seiner Behörde sind die Erteilung von Dispensen, die Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren, vor allem Ehenichtigkeitsprozessen, und die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen. (fxn)