90 Minuten für 510 Seiten

Ein Blick in das lange geheim gehaltene Gutachten

Veröffentlicht am 26.03.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Das Erzbistum Köln gewährt einen Einblick in das zurückgehaltene Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl. Es unterscheidet sich vom Zweitgutachten des Büros Gercke – hat aber auch Gemeinsamkeiten.

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Fast wie bei einer Abiturprüfung. Das Handy ist abzugeben, bevor es an den einsamen Einzeltisch geht. Und darauf liegt sie dann, die zu lösende Aufgabe. An diesem Tag geht es im großen Saal des Kölner Maternushauses allerdings nicht um Matheaufgaben oder Gedichtinterpretationen. Journalisten haben vielmehr Gelegenheit, in das seit einem Jahr vom Erzbistum Köln unter Verschluss gehaltene Missbrauchsgutachten Einblick zu nehmen. Wie in einer Klausur läuft auch hier die Uhr: 90 Minuten für 510 Seiten.

Die Untersuchung der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) liegt sauber gedruckt in einem weißen Ordner bereit – auf jeder Seite der Vermerk "Erzbistum Köln vertraulich". Sozusagen ein Warnhinweis. Denn nach wir vor hält der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki das Werk des Juristen Ulrich Wastl für mangelhaft – und stützt sich dabei auf das Urteil von vier Kanzleien. Eines, das des Frankfurter Strafrechtlers Matthias Jahn und des Erlanger Kriminologen Franz Streng, liegt auch auf dem Tisch. Es hält den Münchnern methodische Mängel vor. Ein weiteres Papier des Juristen Heinz Schöch bietet einen Vergleich mit dem in der vorigen Woche veröffentlichten Zweitgutachten über den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger. Auch diese fast 900 Seiten, die schon seit Tagen im Internet stehen, liegen bereit.

Ohne Verschwiegenheitserklärung

Diesmal müssen die Medienvertreter keine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, aber doch einen Hinweis unterzeichnen, dass Notizen zwar erlaubt sind, eine Veröffentlichung äußerungsrechtlich mangelhafter Teile des Münchner Gutachtens aber eine Haftung nach sich ziehen kann. Gegen WSW richtet sich unter anderem der Vorwurf, sie hätten bei der Begutachtung der Verantwortungsträger in den kirchlichen Akten Tatsachen nicht umfassend erhoben und Personen spekulativ bewertet. Umgekehrt wird das Gercke-Gutachten dafür kritisiert, zwar 75 Pflichtverletzungen von insgesamt acht Amtsträgern im Zeitraum 1975 bis 2018 sauber erhoben zu haben, diese aber nicht moralisch bewertet zu haben.

Beim raschen Blättern fallen Unterschiede auf. Während WSW nur die Verantwortlichkeiten von Erzbischöfen, Generalvikaren und dem Kirchengerichtsleiter in den Blick genommen haben, schaute Gercke auch auf die Personalchefs und den Justiziar oder die Justiziarin. Pflichtwidrigkeiten wie mangelnde Aufklärung oder Nichtanzeige von Missbrauchsfällen machte er bei den verstorbenen Erzbischöfen Joseph Höffner und Joachim Meisner, beim früheren Generalvikar Norbert Feldhoff, dessen Nachfolger und heutigen Weihbischof Dominikus Schwaderlapp sowie dem früheren Kölner Personal- und Verwaltungschef und heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße aus.

Weihbischof Puff fehlt im WSW-Gutachten

Sie alle hat auch WSW auf dem Schirm, nicht aber Weihbischof Ansgar Puff, der ein gutes Jahr lang die Personalabteilung leitete. Er hat laut Gercke genau eine Pflichtwidrigkeit begangen und lässt nun – wie Schwaderlapp und Heße – sein Amt ruhen. Auch die Bewertung einer Justiziarin bleibt im Münchner Gutachten außen vor, das folglich nur sechs und nicht acht Personen Pflichtverletzungen attestiert.

Bild: ©picture alliance/Associated Press/Ina Fassbender

Kardinal Rainer Maria Woelki nach der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum Köln am 18. März 2021.

Dass Gerckes Team anders gearbeitet hat als WSW zeigen die Zahlen: Während Gercke aus den 236 Aktenvorgängen die 24 mit eindeutig feststellbaren Pflichtverstößen auswertete, beschränkt sich WSW auf 15 Fallbeispiele – eine willkürliche Auswahl, sagen Kritiker. Während Gercke Wollschläger bilanzieren konnten, dass allein auf Kardinal Meisner, der persönlich einen geheimen Ordner mit dem Titel "Brüder im Nebel" führte, mit 23 Fällen rund ein Drittel aller Pflichtverletzungen kommen, sucht man vergleichbare Feststellungen bei WSW vergeblich.

Keines der beiden Gutachten belastet Woelki

Beide Gutachten sind sich in einem wichtigen Punkt einig: Sie belasten den amtierenden Kölner Erzbischof nicht. Die Kritik an Gercke, er habe nicht Woelkis mögliche Mitwisserschaft als früherer "Geheimsekretär" Meisners und Kölner Weihbischof untersucht, trifft auch WSW. Auch die Münchner sind dieser Frage nicht nachgegangen. Die vielfach geäußerte Vermutung, Woelki habe das WSW-Gutachten vor allem deswegen unter Verschluss gehalten, weil es ihn belaste, ist damit widerlegt.

Zu den tatsächlich belasteten Verantwortlichen finden sich im Kapitel 9 die von den Gegengutachtern als "hochgradig subjektiv" kritisierten Formulierungen wie "nicht entschuldbares Versagen", "Ignoranz gegenüber der Opferperspektive" oder "dominierender Wille zum Täterschutz". Es wäre spannend, sich in diese Passage ebenso zu vertiefen wie in die kleingedruckten Anlagen, in denen sich die Widersprüche der so bezichtigten Geistlichen finden. Aber für diesen sensiblen Stoff bleibt zu wenig Zeit – die Aufsicht kündigt die letzten 15 Minuten fürs Gutachten-Studium an.

Die bleiben gerade noch übrig für die Empfehlungen der Anwälte, wie die Kirche solche Fehler in Zukunft vermeiden könnte. Und die klingen bei WSW ähnlich wie bei Gercke: Optimierung der Verwaltung mit einer klaren Aktenführung, Professionalisierung der Leitung durch Vermittlung von Know-how oder eine Reform des Kirchenrechts mit konkreter Benennung strafbaren Verhaltens – von einer sexuell geprägten Beleidigung bis hin zur Vergewaltigung mit Todesfolge. Dann heißt es: Stifte bitte fallen lassen.

Von Andreas Otto (KNA)