Vatikansprecher Federico Lombardi nennt Zahlen aus den Jahren 2011 und 2012

384 Priester wegen Missbrauchs laisiert

Veröffentlicht am 18.01.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Vatikan

Vatikanstadt ‐ Papst Benedikt XVI. (2005-2013) hat in seiner Amtszeit Hunderte Priester wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entheben lassen. Erst 2010 hatte der Vatikan die Möglichkeit geschaffen, dass der Papst in diesem Fall Geistliche laisieren kann.

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Von den Laisierungen fielen rund 260 auf das Jahr 2011 und 124 auf 2012. Es waren die beiden letzten Amtsjahre von Benedikt XVI. , der die Kirche auf ein energisches Vorgehen gegen die Missbrauchsskandale verpflichtet hatte. Die Laisierungen bezogen sich auf Vergehen, die zum Teil längere Zeit zurücklagen.

Auch Laisierungen wegen Zölibatsproblemen

Insgesamt sind im Jahr 2011 nach vatikanischen Angaben 659 Geistliche aus dem Klerikerstand entlassen worden, ein großer Teil aufgrund von Problemen mit der Ehelosigkeit . Von ihrem Amt suspendierte Priester werden bei einer Laisierung von ihren priesterlichen Pflichten befreit. Die Laisierung ist im katholischen Kirchenrecht als Höchststrafe bei sexuellen Vergehen von Geistlichen vorgesehen.

Zunächst hatte Lombardi die Zahlen von AP aufgrund eines Missverständnisses angezweifelt und erst nach einer Verifizierung bestätigt. Er bezog sich dabei auf die Angaben des offiziellen Dokumentationsbandes "Aktivitäten des Heiligen Stuhls", wo im genannten Zeitraum eine ähnliche Zahl neuer Untersuchungen wegen Missbrauchs von Minderjährigen durch Priester bei der Disziplinarkommission der Glaubenskongregation eröffnet, aber keinesfalls abgeschlossen worden war.

Viele Verschärfungen in den vergangenen Jahren

Der Vatikan hatte im April 2010 eine "Verständnishilfe" für die Vorgehensweise der Glaubenskongregation bei Missbrauchsvorwürfen veröffentlicht. Demnach können Priester "in sehr schwerwiegenden Fällen, bei denen ein staatliches Strafverfahren einen Kleriker für schuldig befunden hat oder bei denen die Beweislage überwältigend ist", vom Papst auch ohne kirchenrechtliches Verfahren laisiert werden.

Am 15. Juli 2010 präzisierte die Glaubenskongregation die kirchenrechtlichen Strafnormen der Normae de gravioribus delictis (Normen über schwerwiegendere Straftaten) aus dem Jahr 2001. Unter anderem wurde die Verjährungsfrist auf 20 Jahre erhöht und beschleunigte Verfahren für die Behandlung von Missbrauchsfällen eingeführt.

Der Botschafter des Vatikanstaates, Erzbischof Silvano Tomasi, hatte vor der UN-Einrichtung auf diese Normen und auf Maßnahmen zum Kinderschutz hingewiesen. Er nannte ein von der Päpstlichen Universität Gregoriana und der Universität München gemeinsam entwickeltes Präventionsprogramm als Beispiel. Weiter verwies Tomasi auf eine von Papst Franziskus angekündigte Kinderschutzkommission, die weitere Vorschläge erarbeiten soll. (luk/KNA)