Noch keine Informationen zum zeitlichen Ablauf

Erzbistum: Gehen davon aus, dass Amtsverzicht Heßes angenommen wird

Veröffentlicht am 30.03.2021 um 10:21 Uhr – Lesedauer: 

Hamburg ‐ Immer noch ist unklar, ob der Papst den Rücktritt von Hamburgs Erzbischof Stefan Heße annehmen wird – auch nach der Nachricht, dass er ihm eine "Auszeit" gewährt hat. Doch das Erzbistum ist überzeugt: Der Rücktritt wird angenommen.

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Das Erzbistum Hamburg geht davon aus, dass Papst Franziskus den Rücktritt von Erzbischof Stefan Heße noch annehmen wird. Laut einer am Montagabend veröffentlichten Liste mit Fragen zu aktuellen Entwicklungen hat die Erzdiözese keine Informationen über eine zeitliche Perspektive. Am Montag hatte das Erzbistum bekannt gegeben, dass der Papst den Rücktritt zunächst noch nicht angenommen und Erzbischof Heße stattdessen eine "Auszeit" gewährt hat. Während dieser Auszeit werde Generalvikar Ansgar Thim die ordnungsmäße Verwaltung sicherstellen, heißt es in der Fragenliste weiter. Rechtlich ist Heße damit weiterhin im Amt. "Bis eine Entscheidung aus Rom eintrifft, übernimmt der Generalvikar sozusagen als Stellvertreter des Bischofs die Verantwortung", so die Erklärung.

Die im Erzbistum derzeit stattfindenden Prozesse zur Sanierung der Finanzen, zur Immobilienreform sowie zur Umsetzung des "Pastoralen Orientierungsrahmens" würden durch die aktuellen Ereignisse nicht beeinträchtigt. Der eingeschlagene Kurs werde fortgesetzt, heißt es in der Erklärung. Insbesondere die Pläne zur Schließung von katholischen Schulen aus finanziellen Gründen wurden in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert. Die meisten liturgischen Termine des Erzbischofs wie Firmungen würden von Weihbischof Horst Eberlein übernommen. Die Diakonenweihe am Wochenende nach dem Rücktrittsangebot Heßes hatte Eberlein bereits übernommen.

Erzbischof Heße hatte am 18. März nach Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens der Kanzlei Gercke und Wollschläger dem Papst seinen Rücktritt angeboten und um eine unverzügliche Entpflichtung gebeten. Die Kölner Gutachter stellten bei Heße insgesamt elf Pflichtverletzungen fest, die sich auf neun Aktenvorgänge während seiner Zeit als Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Pastoral und als Generalvikar des Erzbistums Köln beziehen. Er war bis zu seiner Ernennung zum Hamburger Erzbischof im Frühjahr 2015 Generalvikar in Köln. Erste Vorwürfe wurden bereits im vergangenen Jahr durch Medien öffentlich. Der Erzbischof hatte damals bereits angekündigt, die vatikanische Bischofskongregation um eine Prüfung zu bitten, da er nicht Richter in eigener Sache sein könne, und ließ sein Amt als Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) ruhen. (fxn)