Anklage legt im Kirchenasyl-Prozess gegen Ordensmann Rechtsmittel ein
Der Kirchenasyl-Prozess gegen den Benediktiner Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach geht in eine weitere Runde: Erst am Montag war der Ordensmann vom Kitzinger Amtsgericht freigesprochen worden, nun legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel ein, wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch sagte. Die Kitzinger Richterin hatte das Vorgehen der Anklage bereits nach ihrer Urteilsverkündung erwartet - und außerdem begrüßt: "Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung bei diesem Thema."
Im Urteil hatte die Richterin erläutert, der 49 Jahre alte Benediktiner habe zwar rechtswidrig gehandelt. Er habe sein Handeln jedoch auf seine Glaubens- und Gewissensgründe gestützt, die das Gericht in diesem Fall "als aus dem Grundgesetz hergeleiteten Entschuldigungsgrund" gewertet hat. Die Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Kreis Kitzingen) hatte im August 2020 einen Geflüchteten aufgenommen. Der im Gazastreifen geborene Mann war über Rumänien in die Europäische Union eingereist und sollte als sogenannter Dublin-Fall wieder dorthin abgeschoben werden.
Weiteres Vorgehen der Staatsanwaltschaft
Oberstaatsanwalt Seebach sagte dem epd, man warte nun die schriftliche Begründung des Urteils ab, diese müsste in ungefähr einem Monat vorliegen. Ob die Staatsanwaltschaft Würzburg eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg anstrebe oder eine Revision, in der das Urteil des Kitzinger Amtsgerichts lediglich auf Rechtsfehler geprüft wird, entscheide sich erst dann. Zuerst hatte die "Mainpost" (Mittwoch) über das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft berichtet.
Der Fall hatte bereits in den Tagen vor der Verhandlung Aufmerksamkeit erregt, weil erstmals ein Angehöriger eines Ordens wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht stand. Ähnlich gelagert ist der Fall gegen die Benediktinerin Mechthild Thürmer, die Äbtissin des Klosters Kirchletten bei Bamberg ist. Sie sollte sich bereits vergangenen Sommer wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht verantworten, nachdem sie einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Wegen weiterer Ermittlungen wurde der Prozessbeginn aber verschoben. Die Vollversammlung der bayerischen Bischöfe hatte der Benediktinerin den Rücken gestärkt. "Die Bischöfe sehen keinen Grund für eine Verurteilung", sagte Kardinal Reinhard Marx Anfang Oktober in München. Die Ordensfrau habe sich an alle Absprachen zwischen Staat und Kirche beim Kirchenasyl gehalten.
Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Das Kirchenasyl ist zwischen Behörden und Kirchen zunehmend umstritten. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als "letztem Mittel", um in Einzelfällen "unzumutbare Härten" abzuwenden. (tmg/epd)