Assenmacher beendet Tätigkeit als Kölner Offizial
Prälat Günter Assenmacher ist zum 30. April aus dem Amt des Offizials, des Leiters des kirchlichen Gerichts im Erzbistum Köln, ausgeschieden. Das sei das einvernehmliche Ergebnis eines Gesprächs, das Kardinal Rainer Maria Woelki am vergangenen Donnerstag mit dem 69-Jährigen geführt habe, teilte die Erzdiözese am Montag mit. Bis zur Ernennung eines neuen Offizials werde Vizeoffizial Thomas Weitz das kirchliche Gericht im Erzbistum kommissarisch leiten.
Assenmacher war seit 1984 am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln tätig und übernahm 1995 dessen Leitung. Von 2010 bis 2021 war er zudem Offizial im Bistum Limburg und von 2009 bis 2019 im Bistum Essen. Der Prälat war in dem Mitte März veröffentlichten Kölner Missbrauchsgutachten belastet worden. Kardinal Woelki hatte Assenmacher deshalb unmittelbar nach der Vorstellung des Gutachtens zunächst vorläufig von seinen Aufgaben freigestellt. Seine Tätigkeit als Limburger Offizial hatte Assenmacher als Folge des Kölner Gutachten bereits zum 31. März beendet.
Kardinal Woelki dankt Assenmacher für "großen Einsatz"
Das Kölner Gutachten hatte Assenmacher zwar keine konkreten Pflichtverletzungen nachgewiesen und seine Rolle als "nicht zu klären" bewertet. Allerdings habe er zweimal unzutreffende Rechtsauskünfte erteilt, hieß es. Laut Gutachten verstand Assenmacher seine Rolle als "reaktiv"; zwar habe er zu einzelnen Fragestellungen Auskunft erteilt, er sei aber nie ohne Auftrag oder konkrete Anforderung tätig geworden. Die anderen Verantwortlichen seien dagegen angesichts seiner Teilnahme am Beraterstab sexueller Missbrauch und an der Personalkonferenz davon ausgegangen, dass er "über sämtliche Vorgänge im Bilde war und mit Blick auf seine kirchenrechtliche Expertise auf kirchenrechtliche Pflichten hätte hinweisen oder eigeninitiativ hätte tätig werden müssen".
Kardinal Woelki erklärte am Montag, Assenmacher habe mehr als drei Jahrzehnte hindurch "mit großem Einsatz seinen Dienst im Offizialat geleistet". Für diese Arbeit gebühre ihm Dank. Die Arbeit des Offizialats sei ein wichtiger Beitrag der Kirche, um Menschen in ihren jeweiligen Lebenssituationen möglichst gerecht zu werden. Das Offizialat ist das in der katholischen Rechtsordnung für jedes Bistum vorgeschriebene Gericht, das über Verfahren nach kanonischem Recht entscheidet. Den überwiegenden Teil der Aufgaben des Offizialats bilden Ehenichtigkeitsverfahren. (stz)