Deutsche Jesuiten treten Missbrauchs-Anerkennungsverfahren bei
Die Deutsche Region der Jesuiten ist dem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsbetroffenen beigetreten. Das teilte der Orden am Dienstag in München mit. Die neue Ordnung, die die Deutsche Bischofskonferenz am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt hat, betreffe sowohl das Verfahren als auch die Höhe der Anerkennungsleistungen.
Mit der Teilnahme an diesem Verfahren verpflichte sich der Orden, sicherzustellen, künftige Anerkennungsleistungen auch zu finanzieren, heißt es. "Auch in der neuen Zentraleuropäischen Provinz stellen wir uns der fortdauernden Verantwortung, den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren und aus ihren Erfahrungen in unserem Orden eine veränderte Kultur erwachsen zu lassen, in der solchen Taten in Zukunft jeder Nährboden entzogen wird", versicherte Pater Bernhard Bürgler. Weiter fügte der Provinzial der Jesuiten in Zentraleuropa hinzu, Ziel sei es Situationen zu schaffen, in denen Aufarbeitung und Heilung der Wunden möglich werden könnten.
Erneuter Antrag möglich
Betroffene, die bereits Anerkennungszahlungen erhalten haben, können laut Mitteilung erneut einen Antrag auf Anerkennung nach der neuen Ordnung an den Orden richten. Diese werde dann mit der bereits erfolgten Anerkennungsleistung verrechnet. Therapiekosten blieben davon weiter unberührt. Das Novum bestehe darin, dass eine vom Orden unabhängige Kommission über die Vergabe und die Höhe von Anerkennungsleistungen entscheide und sich dabei an der staatlichen Rechtsprechung orientiere.
Die neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids war im Herbst 2020 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) beschlossen worden. Sie löste das seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab und beinhaltetet unter anderem neue Bestimmungen bei den Zahlungen an Missbrauchsopfer. So soll sich die Leistungshöhe an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie bereits zuvor, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen. Zur Transparenz und Unabhängigkeit des neuen Verfahrens soll die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beitragen, die über die Höhe der Zahlungen entscheidet. Das Gremium, dem sieben Frauen und Männer angehören, ist interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie besetzt. Ausgangspunkt der Neuregelung war die im Herbst 2018 veröffentlichte MHG-Studie über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Bischofskonferenz.
Die Deutsche Region der Jesuiten ist seit 27. April Teil der Zentraleuropäischen Provinz mit Sitz in München. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist diese eigenen Angaben zufolge somit Rechtsnachfolger für die ehemalige Deutsche Provinz der Jesuiten. (mal/KNA)