Dienstnehmer und Dienstgeber zum "Tag der Pflege"

Caritas fordert bessere Mindeststandards in der Pflege

Veröffentlicht am 12.05.2021 um 12:20 Uhr – Lesedauer: 

Berlin/Freiburg/Paderborn ‐ Zum Tag der Pflege sind sich Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter in der Caritas grundsätzlich einig: Die Mindeststandards in der Pflege müssen besser werden. Doch in den Details gibt es einige Unterschiede in den Positionen.

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Dienstgeber und Dienstnehmer in der Caritas fordern zum Tag der Pflege die Sicherung von Mindeststandards bei der Entlohnung in der Pflege. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) mahnte am Mittwoch eine spürbare Aufwertung der Vergütungen an. Der Gesetzgeber stehe in der Verantwortung, eine flächendeckende Tarifbindung durchzusetzen. Die Dienstgeberseite betonte am selben Tag, dass es für die für die Branche eine "Absicherung nach unten" brauche.

Dabei betonte der Sprecher der Dienstgeber, Norbert Altmann, dass die Arbeitsbedingungen und Entgelte in der Pflege besser als ihr Ruf seien. Das zeigten auch die am Vortag veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts, laut denen die Bruttomonatsverdienste von Fachkräften in Altenheimen in den vergangenen zehn Jahren um 32,8 Prozent und bei Fachkräften in Pflegeheimen um 38,6 Prozent gestiegen seien. "Das ist deutlich mehr als in der Gesamtwirtschaft und unterstreicht die positive Entwicklung der Entgelte in der Pflege in den letzten Jahren", so Altmann. In der Caritas seien mit dem jüngsten Tarifabschluss "ohne jegliche staatliche Einflussnahme" die Arbeitsbedingungen noch einmal gesteigert worden.

Bei der von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einberufenen Fünften Pflegekommission wolle man mitarbeiten, um Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen weiterzuentwickeln. Die Politik habe zudem verstanden, dass Entgeltsteigerungen für die Beschäftigten und die Finanzierung der Leistungen zusammengehörten: "Wir begrüßen, dass die Zulassung von Pflegebetrieben grundsätzlich an eine Tarifbindung gekoppelt werden soll und unterstützen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn in diesem Punkt ausdrücklich", so Altmann weiter.

Dienstnehmer wollen flächendeckenden Tarif

Die Dienstnehmerseite forderte den Gesetzgeber auf, eine flächendeckende Tarifbindung in der Altenpflege durchzusetzen. Lediglich Mindestlöhne durch die Pflegekommission festlegen zu lassen, greife zu kurz. Der Personalbedarf in der Pflege sei weiterhin enorm und die Corona-Krise führe die Bedeutung und den Wert guter Pflege täglich vor Augen, betont ak.mas-Sprecher Thomas Rühl. "Die Politik muss die Erwartungen endlich erfüllen und die Altenpflege jetzt spürbar aufwerten. Das geht nur mit einer strikten Tarifbindung ohne Schlupflöcher, die Schluss macht mit Billiglöhnen!", so Rühl weiter. Die Personalnot werde zudem durch die großen Verdienstunterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege noch verschärft. Diese Unterschiede müssten kurzfristig überwunden werden.

Kritik an der Politik gab es auch von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB). Die Politik müsse endlich die Weichen stellen, damit alle Beschäftigten in der Pflege nach Tariflöhnen bezahlt werden, betonte der KAB-Vorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann am Mittwoch. Der Verband forderte den Gesundheitsminister und den Arbeitsminister auf, die angekündigten sieben Milliarden Euro für die Pflege "endlich in den aktuellen Haushalt einzustellen". Pflegende bräuchten menschenwürdige Arbeitsbedingungen und armutsfeste Tariflöhne. "Das Klatschen im letzten Jahr ist noch keine Solidarität. Die von der Politik versprochenen Prämien haben viele Pflegekräfte überhaupt nicht erreicht", so Luttmer-Bensmann. Nach dem Klatschen müsse mehr kommen, denn Pflegekräfte seien systemrelevant. Unterdessen kündigte der Stadtverband Düsseldorf der KAB an, im Oktober erstmals einen "Pflege-Award" zu verleihen, mit dem Alten- und Pflegeheime aus Düsseldorf und Erkrath, in denen vorbildliche Arbeitsbedingungen herrschen, ausgezeichnet werden sollen.

Ende Februar war die flächendeckende Einführung eines Tarifvertrags in der Altenpflege am Votum der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas gescheitert. Für die verbindliche Einführung des von der Gewerkschaft ver.di und dem Pflege-Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags wäre auch die Zustimmung der zuständigen Gremien in den kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diakonie nötig gewesen. Die Einführung scheiterte jedoch an der nötigen Mehrheit aufgrund des Votums von Dienstgebervertretern. Die Vertreter der Dienstnehmerseite hatten für die Einführung gestimmt. Während die Dienstgeberseite Gefahren für die Caritas-eigenen Tarife durch eine Angleichung der Refinanzierung auf das niedrigere allgemeinverbindliche Niveau befürchteten, führten die Dienstnehmervertreter an, dass derartige Befürchtungen aufgrund der Systematik der rechtlichen Regelung unbegründet seien. Die Ablehnung hatte zu einer intensiven Diskussion geführt. Nachdem die Dienstgeberseite deutlich gemacht hatte, dass sie ihre Position nicht ändern werde, hatte die Dienstnehmerseite auf ein erneutes Einbringen des Antrags in die Arbeitsrechtliche Kommission verzichtet. Die Kommission ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite besetzt; insgesamt besteht sie aus 62 Mitgliedern. Sie trifft ihre Entscheidungen zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes. (fxn)