Kirche in Australien ruft offiziell Plenarkonzil ein
Die Katholische Bischofskonferenz Australiens hat offiziell das erste landesweite Plenarkonzil seit 80 Jahren einberufen. Erzbischof Mark Coleridge habe das erforderliche Dekret unterzeichnet, teilte die Bischofskonferenz (Dienstag) auf ihrer Website mit.
Die beiden ursprünglich für Oktober 2020 und April 2021 vorgesehenen Sitzungstermine des Plenarkonzils waren wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden. Die beiden Vollversammlungen sollen nun vom 3. bis 10. Oktober in Adelaide und vom 4. bis 9. Juli 2022 in Sydney stattfinden.
Papst Franziskus hatte im März 2018 Grünes Licht für das Plenarkonzil gegeben. Im Plenum will die Kirche dort in einer "Zeit signifikanter Herausforderungen" in einem "offenen und inklusiven Prozess von Zuhören, Dialogs und Einsicht" über die Zukunft der katholischen Kirche in Australien beraten, heißt es auf der Plenums-Website. Die katholische Kirche in Australien hat durch massive Missbrauchsskandale viel Vertrauen von Gläubigen und in der Gesellschaft verloren.
Starke Beteiligung von Laien
Bereits im März 2020 hatte die Bischofskonferenz die Namen der mehr als 250 Delegierten bekanntgegeben. "Plenarkonzile waren oft eine Domäne von Bischöfen und Priestern", so Erzbischof Timothy Costelloe als Vorsitzender des Plenarkonzils. "Obwohl das Kirchenrecht immer noch sicherstellt, dass sie die Mehrheit im Fünften Plenarrat von Australien haben, übertrifft die Vertretung von Laien und Frauen bei weitem alles, was wir zuvor gesehen haben."
Bei einem Plenarkonzil handelt es sich um ein Konzil auf der Ebene einer Bischofskonferenz, das Entscheidungen im Blick auf die pastoralen Erfordernisse in einer Region trifft. Um es einzuberufen, müssen sich die Bischöfe eines Landes beziehungsweise einer Bischofskonferenz darauf verständigen. Der Apostolische Stuhl muss dem Vorhaben jedoch zustimmen. Allein die jeweilige Bischofskonferenz entscheidet über Beginn und Abschluss des Konzils. Ferner erlässt sie die Konzilsordnung, die die Geschäftsordnung, das außerordentliche Teilnahmerecht und das Gastrecht regelt. Wenn das Plenarkonzil zu Ende ist, gehen die Akten an den Apostolischen Stuhl, der sie seinerseits approbieren muss. (mal/KNA)