Nach Haftstrafe: Ex-Dekan nun auch kirchenrechtlich verurteilt
Ein ehemaliger Dekan des Erzbistums Freiburg ist nun kirchenrechtlich verurteilt worden, nachdem er vor mehr als zwei Jahren durch das Landgericht Mannheim der Veruntreuung schuldig befunden worden war. Das Erzbischöfliche Offizialat in Freiburg sah es als erwiesen an, dass der Priester gegen drei Straftatbestände verstoßen habe, die das kirchliche Gesetzbuch "Codex Iuris Canonici" (CIC) ahnde, teilte das Erzbistum am Dienstag mit. Im Einzelnen geht es um den Amtsmissbrauch als Dekan und Pfarrer zu Lasten seiner Pfarrei sowie des Dekanats, die unerlaubte Veräußerung von Kirchenvermögen sowie das Betreiben von Handel und Gewerbe ohne Erlaubnis. Das Urteil des kirchlichen Gerichtes ergänzt das Urteil des Landgerichtes Mannheim vom Oktober 2018.
Im Verfahren vor dem Landgericht war der Freiburger Diözesanpriester zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, von der inzwischen die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, so das Erzbistum weiter. Bereits vor dem staatlichen Gerichtsverfahren habe er vor knapp vier Jahren seine Ämter als Dekan und Pfarrer aufgegeben. Dem Verurteilten sei es für die Dauer von 20 Jahren verboten, kirchlichen Ämter in der Erzdiözese auszuüben, in denen er Verantwortung für finanzielle Fragen trage. Außerdem sei er für die Dauer von zehn Jahren mit dem Verbot belegt worden, Beratungen, Begleitungen und Fortbildungen durchzuführen. Im Gebiet seines ehemaligen Dekanats dürfe er in diesem Zeitraum zudem weder seelsorglich tätig werden noch an öffentlichen Anlässen teilnehmen.
240.000 Euro Schaden durch Veruntreuung und Betrug
Sein Gehalt als Priester der Erzdiözese Freiburg werde für den Zeitraum von zehn Jahren auf den sogenannten "Tischtitel" gekürzt. Diese Bezüge stellten eine Grundsicherung dar, zu deren Zahlung der Erzbischof kirchenrechtlich verpflichtet sei. Für die Dauer von fünf Jahren sei es dem Priester verboten, außerhalb weniger, genau festgelegter Orte Sakramente oder Sakramentalien zu spenden, so das Erzbistum. Außerdem sei er zur Übernahme der Kosten des kirchlichen Verfahrens verurteilt worden, die er in Raten abzutragen habe. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig. Über einen möglichen späteren Einsatz des Priesters hab Erzbischof Stephan Burger noch keine Entscheidung getroffen. Eine Stelle in der Seelsorge habe der Erzbischof allerdings bereits bei Bekanntwerden der Vergehen ausgeschlossen, so dass noch offen sei, ob und wie der Priester künftig für die Erzdiözese Freiburg tätig werde.
Der Fall des Geistlichen hatte 2018 für großes Aufsehen gesorgt, weil er durch Veruntreuung einen hohen Schaden von insgesamt 240.000 Euro angerichtet hatte. Der Ex-Dekan gestand, in mehr als 70 Fällen fingierte Rechnungen, die auf eine Firma in Estland liefen, an den örtlichen Caritasverband gerichtet zu haben. Tatsächlich war der Geistliche an der Firma mitbeteiligt, und diese überwies das Geld später an ihn zurück. Zudem reichte er wegen eines Pilgerprojekts Belege für private Ausgaben oder Spenden für nichtexistierende Gesellschaften ein und ließ sich für ein erfundenes Projekt für arbeitslose Jugendliche in Spanien 21.000 Euro geben. Auch entnahm er der Barkasse seiner Pfarrgemeinde regelmäßig Geld, das er privat nutzte. Die Taten des Priesters dienten dazu, dessen "hedonistischen Lebensstil" zu finanzieren, wie der Vorsitzende Richter damals festgestellt hatte. (rom)