Schaffnerin habe sich auf seine Argumente nicht einlassen wollen

Klosterbruder bekommt Probleme wegen Ordensnamen auf Bahnticket

Veröffentlicht am 08.07.2021 um 14:29 Uhr – Lesedauer: 

Wilhelmshaven/Osnabrück ‐ Diese Bahnfahrt hatte sich Bruder Franziskus wohl anders vorgestellt: Nachdem der Verkehrsbetrieb den Ordensnamen auf seinem Ticket einfach nicht akzeptieren wollte, schaltete er Einwohnermeldeamt, Landesinnenministerium und Bundespolizei ein.

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Weil er seinen Ordensnamen auf einem Bahnticket eintrug, hat ein Klosterbruder Probleme bei der Fahrkartenkontrolle bekommen. Erst nach Einschalten von Behörden erkannte die Nordwestbahn (NWB) nachträglich die Gültigkeit des Tickets an, wie Bruder Franziskus aus Wilhelmshaven der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) berichtete. Der Verkehrsbetrieb mit Sitz in Osnabrück bedauert laut einem Sprecher den Vorfall.

Auf einer Fahrt von Wilhelmshaven nach Hamburg hatte eine Schaffnerin die Gültigkeit der Fahrkarte mit dem Ordensnamen "Bruder Franziskus" infrage gestellt. Diesen führe er als Angehöriger des ökumenischen Rogate-Klosters in Berlin mit behördlicher Genehmigung und er sei auch in seinen Ausweispapieren aufgeführt, sagte der Kirchenmann der KNA. "Auch die Bahncard weist den Ordensnamen aus, und ich hatte auf Zugfahrten nie Probleme."

Die Schaffnerin habe sich auf seine Argumente nicht einlassen wollen und sei laut geworden. "Es war sehr unangenehm", schilderte Bruder Franziskus. Nach einer längeren Diskussion sei sie schließlich wortlos weitergegangen. Auf eine schriftliche Beschwerde teilte die Nordwestbahn dem Ordensmann unter Berufung auf die Bundespolizei zunächst mit, dass nur der bürgerliche Name auf der Vorderseite des Ausweises relevant bei der Kontrolle der Fahrscheine sei. "Wir haben mehrere Ordensschwestern oder auch Gläubige, die die NWB nutzen, keiner trägt seinen Ordensnamen ein", so das Unternehmen weiter.

"Es ist rechtens, dass Sie Ihren Ordensnamen tragen dürfen..."

Bruder Franziskus wandte sich an das Einwohnermeldeamt Wilhelmshaven, das Landesinnenministerium und die Bundespolizei, die Kontakt zur Nordwestbahn aufnahmen. Einige Tage später schrieb deren Kundenservice schließlich: "Es ist rechtens, dass Sie Ihren Ordensnamen tragen dürfen und auch auf Ihrem Onlineticket verwenden können." Für die "entstandenen Unannehmlichkeiten" bat das Unternehmen um Entschuldigung. Der Vorfall werde in der nächsten Schulungsmaßnahme zum Anlass genommen, um die Mitarbeiter zu sensibilisieren.

Ihm sei wichtig, dass religiöse Traditionen nicht in Vergessenheit gerieten, erklärte Bruder Franziskus. "Einen Ordensnamen trägt man ja nicht aus Eitelkeit, sondern er soll einen an den eigenen Auftrag erinnern." Die Vergabe von Ordensnamen ist seit der früheren Neuzeit im Christentum üblich. Er tritt beim Eintritt in viele Ordensgemeinschaften an die Stelle des bürgerlichen Namens. Die Umbenennung gilt als Symbol der Erneuerung.

Das Rogate-Kloster St. Michael in Berlin ist nach eigenen Angaben seit 2013 als geistliche Gemeinschaft Teil der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und seit 2016 vom Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland anerkannt. Das ökumenische Kloster besteht demnach aus einer Gottesdienstgemeinschaft von Christen, die aus evangelischer und katholischer Tradition kommen und ihren Kirchen verbunden sind. Ziel sei es, aus dieser Gemeinschaft einen Konvent gemeinsamen Lebens und Arbeitens zu entwickeln. Grundlage der Rogate-Gemeinschaft ist die erweiterte Regel des heiligen Augustinus. (tmg/KNA)