Maßnahme zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt

Bistum Rottenburg verpflichtet Gemeinden mit Muster-Schutzkonzept

Veröffentlicht am 13.07.2021 um 15:02 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN

Rottenburg ‐ Wie lässt sich sexualisierter Gewalt vorbeugen? Aus den Erfahrungen dreier Pilotprojekte hat das Bistum Rottenburg ein Schutzkonzept erstellt, das alle Kirchengemeinden nun umsetzen müssen. Es umfasst Mitarbeitende von der Kita bis zur Altenpflege.

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Das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat ein Muster-Schutzkonzept für Kirchengemeinden zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt vorgestellt. Eine bischöfliche Verfügung verpflichtet nach Angaben von Dienstag die 1.020 Kirchengemeinden der württembergischen Diözese samt aller Einrichtungen in ihrer Trägerschaft, auf dieser Grundlage eigene Schutzkonzepte zu erstellen und bis Ende 2023 dem Bistum vorzulegen. Die Vorlage beruht auf Erfahrungen aus drei Pilotprojekten.

Ein Schwerpunkt liegt demnach auf Auswahl und Begleitung der Mitarbeitenden. Beispielsweise müssen neu Eingestellte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, einen Verhaltenskodex unterzeichnen und einer Fortbildung zu der Thematik zustimmen. In den Blick genommen werden sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche von der Arbeit in einer Kita bis zur Kranken- und Altenpflege. Bei der konkreten Erarbeitung der Schutzkonzepte vor Ort sollen möglichst alle relevanten Gruppen einbezogen werden.

Das Bistum hatte am 1. Dezember 2012 die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz als dauerhafte Stelle im Bischöflichen Ordinariat eingerichtet. Sie ist für die Zielfindung, Planung und Steuerung der entsprechenden Arbeiten zuständig. (KNA)