Der frühere Limburger Bischof nimmt Stellung zum Prüfbericht

Vorwürfe zurückgewiesen

Veröffentlicht am 27.03.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Limburg

Bonn ‐ Der zurückgetretene Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, hat dem von der Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Prüfbericht in mehreren Teilen widersprochen. In einer am Mittwochabend veröffentlichten Stellungnahme wies er insbesondere den Vorwurf zurück, er habe dem vom Vatikan entsandten Kurienkardinal Giovanni Lajolo die wahre Summe der Baukosten verschwiegen. Einen Teil der Verantwortung für das Finanzgebaren schob Tebartz-van Elst seinem damaligen Generalvikar Franz Kaspar zu.

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Zur Unterrichtung Lajolos sagte der Bischof, bei dem Treffen mit dem Kurienkardinal am 10. September 2013 habe ihm die "differenzierte Gesamtsummenrechnung" noch gar nicht vorgelegen. Durch mögliche Abschreibungen hätte sich die Gesamtsumme zu diesem Zeitpunkt noch verringern können. Das Gespräch mit Lajolo habe zudem vor dem 11. September stattgefunden, an dem er das Protokoll unterzeichnet habe, in dem die hohe Bausumme festgestellt worden sei. Er habe sich also erst nach dem Gespräch mit dem Kurienkardinal mit den Details der Kostenaufstellung befassen können.

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Video: © katholisch.de

Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Prüfberichts zu den Bauprojekten auf dem Limburger Domberg

Tebartz: Generalvikar Kaspar mitverantwortlich

Mit Blick auf den Vorwurf der Prüfkommission , der Bischof habe Mitwirkungsrechte der Kontrollgremien missachtet, wies Tebartz-van Elst die Verantwortung auf seinen damaligen Generalvikar Franz Kaspar. Er selber sei kein Fachmann auf dem Gebiet der kirchlichen Verwaltung, so der Bischof. Kaspar habe als einziger einen umfassenden Einblick in die Vermögensstruktur des Bischöflichen Stuhls gehabt. Er sei für das Vorgehen verantwortlich.

Tebartz-van Elst erklärte zugleich, Kaspar habe seit seinem Amtsantritt 2009 zahlreiche Kompetenzen wie die des Bischöflichen Ökonoms und das Anlagegeschäft an sich gezogen. Beim Bau des Bischofshauses habe er den Wechsel vom zweiten zum dritten Architekten "wesentlich betrieben". Auch die umstrittene Kunstausstattung habe Kaspar wesentlich beeinflusst und ohne die Kenntnis des Bischofs Mobiliar erworben.

Letztverantwortung zurückgewiesen

Der Bischof verteidigte auch das Vorgehen mit Blick auf die Auflösung des 1948 gegründeten St. Georgswerks "für Wiederaufbau und Wohnungsbau in der Diözese Limburg". Hier sei im Protokoll des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls vom 2. November 2011 festgelegt worden, dass das dem Bischöflichen Stuhl zufallende Vermögen weiterhin für kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwendet werden solle. Generalvikar Franz Kaspar sei sich dieser Tatsache offensichtlich bewusst gewesen. "Von dieser Gewissheit bin ich ausgegangen", so Tebartz-van Elst.

Er wies auch eine Letztverantwortung des Bischofs für das Geschehen in der Diözese zurück: Er sei Gott gegenüber verantwortlich, habe aber keine verwaltungsmäßige All- und Detailzuständigkeit. (KNA)