Wahl des Dresdner Bischofs wird auf breitere Basis gestellt

Leipziger Propst begrüßt Änderung der Statuten für Bischofswahl

Veröffentlicht am 04.08.2021 um 11:59 Uhr – Lesedauer: 

Dresden/Leipzig ‐ Der Leipziger Propst Gregor Giele begrüßt die Änderung der Statuten für die Bischofswahl im Bistum Dresden-Meißen. Zugleich äußert der Geistliche die Hoffnung, dass künftig auch Laien den Dresdner Bischof mitwählen dürften.

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Der Leipziger Propst und künftige Ehrendomkapitular Gregor Giele hat die Änderung der Statuten für die Bischofswahl im Bistum Dresden-Meißen begrüßt. Es sei eine kluge Überlegung von Bischof Heinrich Timmerevers, die Wahl des Bischofs auf eine breitere Basis zu stellen, indem man die verschiedenen Regionen der Diözese besser bei der Wahl abbilde, sagte Giele am Mittwoch auf Anfrage von katholisch.de. Mit den drei zusätzlichen Ehrendomkapitularen aus Chemnitz, Gera und Leipzig seien künftig auch die beiden städtischen Oberzentren im Westen von Sachsen und der kleine thüringische Teil des Bistums bei der Bischofswahl vertreten.

Zugleich betonte Giele, dass es seiner Einschätzung nach nicht bei den jetzt beschlossenen Änderungen bleiben werde. Bischof Timmerevers sei "sehr offen und interessiert", die Beteiligung an der Bischofswahl in Zukunft noch breiter aufzustellen und etwa auch Laien das Wahlrecht zu ermöglichen. Diese Frage sei jedoch ein "Riesending", da sie das Kirchenrecht und das geltende Konkordat berühre. Weil Änderungen hier vermutlich Jahrzehnte dauern würden, habe der Bischof entschieden, jetzt zumindest die Änderungen an den Statuten vorzunehmen, die er auf diözesaner Ebene autonom regeln könne. "Er wollte zeitnah das umsetzen, was kirchenrechtlich möglich ist. Das halte ich für richtig", so der Propst.

Änderung der Statuten war am Montag bekannt geworden

Am Montag war durch einen Brief des Bischofs an die Geistlichen seiner Diözese, der katholisch.de vorliegt, bekannt geworden, dass die Zahl der bei der Wahl des Bischofs wahlberechtigten Domkapitulare und Ehrendomkapitulare im Bistum Dresden-Meißen auf in der Regel neun erhöht wird. Demnach sind künftig neben dem Domdekan und den fünf Domkapitularen auch die Pröpste von Chemnitz und Leipzig sowie der katholische Pfarrer von Gera von Amts wegen Ehrendomkapitulare und damit wahlberechtigt. Timmerevers hatte die neuen Statuten bereits am 24. Juni in Kraft gesetzt. Eingeführt und vereidigt werden sollen die neuen Ehrendomkapitulare am 14. November im Bautzner Dom.

Bild: ©katholisch.de/stz

Der Leipziger Propst Gregor Giele wird qua Amt künftig den Dresdner Bischof mitwählen.

Zur Begründung gab Timmerevers in dem Schreiben an, "dass auf diese Weise das Territorium der Diözese besser abgebildet wird; nicht nur der Raum Dresden und die Lausitz, wie es die historischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Domkapitels nahelegen". In seinem östlichen Teil verfügt das Bistum historisch bedingt über überdurchschnittlich viel Forst, landwirtschaftliche Nutzflächen und Immobilien, die das Domkapitel verwaltet. In den Sitzungen des Kapitels führe dies dazu, dass neben den Fragen zur Kathedrale in Dresden und der Konkathedrale in Bautzen entsprechende Verwaltungsfragen häufig breiten Raum einnähmen, erläuterte Generalvikar Andreas Kutschke gegenüber katholisch.de.

Propst gegen Vorschlagsrecht für Laien

Dies wiederum habe dazu geführt, dass der Schwerpunkt bei der Besetzung des Domkapitels bislang auf Dresden und dem Osten des Bistums gelegen habe. "Dies ist hinsichtlich der Verwaltungsfragen des Domkapitels sinnvoll, im Blick auf das Bischofswahlrecht stellt es eine Einseitigkeit dar", so Kutschke. Mit der Ernennung der Pröpste von Leipzig und Chemnitz sowie des Pfarrers von Gera zu Ehrendomkapitularen habe dieser Asymmetrie entgegengewirkt werden können. Das Bistum werde regional breiter abgebildet, ohne in die im Konkordat geregelten Modalitäten der Bischofswahl einzugreifen, da Ehrendomkapitulare schon bisher das Wahlrecht besessen hätten.

Giele äußerte am Mittwoch derweil Bedenken gegen Überlegungen, Laien schon jetzt durch ein Vorschlagsrecht indirekt an der Wahl des Bischofs zu beteiligen. Wenn das Kirchenvolk etwa durch eine vorgeschaltete Abstimmung einen Kandidaten für die Bischofswahl vorschlagen könne, dieser dann bei der Wahl von den wahlberechtigten Klerikern aber nicht gewählt werde, habe man direkt den nächsten Konflikt. "Ich halte eine direkte Beteiligung von Laien an der Wahl deshalb für sinnvoller", so der Geistliche. (stz)