Geschiedener Mann von mutmaßlicher Lebensgefährtin erhebt schwere Vorwürfe

Beeinflusste Ex-Bischof Ehenichtigkeitsverfahren seiner Partnerin?

Veröffentlicht am 20.09.2021 um 14:41 Uhr – Lesedauer: 

Madrid ‐ Vor knapp einem Monat hatte der Papst das Rücktrittsgesuch des spanischen Bischofs Xavier Novell angenommen. Später kam heraus, dass wohl eine Beziehung zu einer Frau der Grund dafür war. Deren Ex-Mann erhebt nun Vorwürfe gegen Novell.

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Der Ex-Mann der mutmaßlichen Partnerin des zurückgetretenen Bischofs Xavier Novell hat sich zu Wort gemeldet: Er wirft dem emeritierten Bischof von Solsona (Spanien) vor, das kirchenrechtliche Verfahren bezüglich der Ehe der Autorin und Psychologin beeinflusst zu haben, berichtete das spanische Nachrichtenportal "Religión Digital" am Sonntag. Demnach habe Novells Partnerin die Feststellung der Nichtigkeit ihrer Ehe erwirkt, während der Bischof noch im Amt war, jedoch bereits eine Beziehung mit der Mutter von drei Kindern führte. Diese Informationen hat der geschiedene Muslim nach Angaben des Nachrichtenportals dem Erzbistum Barcelona zukommen lassen, um eine Wiederaufnahme des kirchenrechtlichen Prozesses zu erreichen.

Bei ihrer zivilrechtlichen Hochzeit mit dem Marokkaner hatte die auch als Erotik-Autorin tätige Frau beim Bistum Solsona eine Dispens für die religionsverschiedene Eheschließung beantragt. Dieser hatte die Diözese stattgegeben, weshalb die Kirche die Ehe als gültig anerkannte. Nach Angaben des Ex-Mannes hatte die Psychologin diesen Schritt ihrer Mutter zuliebe in die Wege geleitet, die eine praktizierende Katholikin sei. Das Nachrichtenportal erwähnt neben der Möglichkeit der kirchenrechtlichen Feststellung der Ungültigkeit der Ehe zudem die Lösung des Ehebandes aufgrund des sogenannten "Privilegium Petrinum".

Wurde das "Privilegium Petrinum" angewandt?

Das Petrinische Privileg bezeichnet die Auflösung einer Ehe mit mindestens einem ungetauften Partner, die vom Papst gewährt wird und der Förderung des katholischen Glaubens dienen muss. Dafür ist jedoch in der Regel notwendig, dass ein konkreter Ehewunsch besteht und der neue Partner ebenfalls katholisch ist oder dem katholischen Glauben positiv gegenübersteht. Daher erscheint es fraglich, dass im Fall der mutmaßlichen Partnerin Novells das "Privilegium Petrinum" angewandt wurde. Unklar bleibt außerdem, warum die Partnerin Novells diesen kirchenrechtlichen Schritt gegangen ist. Falls das Paar in der Zukunft kirchlich heiraten möchte, müsste der emeritierte Bischof im Vatikan zuvor die Entlassung aus dem Klerikerstand erbitten.

Unterdessen kritisierte der Apostolische Administrator des Bistums Solsona, Bischof Román Casanova, die Berichterstattung rund um Novell, dessen Amtsverzicht Ende August von Papst Franziskus angenommen worden war. Es handele sich dabei um einen "Medienzirkus", der die Gefühle und persönlichen Lebensumstände der im Fokus stehenden Personen nicht respektiere. Die Berichterstattung führe zu "Leid" bei den Familien der Betroffenen und in der Diözese. Der Vorsitzende der Spanischen Bischofskonferenz, Barcelonas Kardinal Juan José Omella, hatte sich vor anderthalb Wochen ähnlich geäußert und die Achtung der Privatsphäre Novells angemahnt.

Journalisten kritisierten jedoch, dass weder die spanischen Bischöfe noch die betroffene Diözese mit einer eindeutigen Erklärung auf die Berichterstattung eingegangen sind. Novell sei eine Person, die aufgrund ihres Amtes in der Öffentlichkeit gestanden habe, weshalb diese mehr Informationen zu den näheren Umständen erhalten solle. (rom)