Mystikerin Anna Schäffer in Passauer Heiligenkalender aufgenommen
Die oberbayerische Mystikerin Anna Schäffer hat künftig einen eigenen Gedenktag im Eigenkalender des Bistums Passau. Laut dem aktuellen Amtsblatt der Diözese hat die vatikanische Gottesdienstkongregation bereits im April die Einschreibung der heiligen Anna Schäffer in den Eigenkalender des Bistums bestätigt. Die liturgische Feier ist als nichtgebotener Gedenktag für den 5. Oktober vorgesehen.
Die im Volksmund Schreiner-Nandl genannte Tochter eines Schreiners wurde 1882 in Mindelstetten (Bistum Regensburg) geboren und starb dort 1925 nach langer Krankheit. Ursprünglich wollte sie Missionsschwester werden und ihre Mitgift für den Ordenseintritt als Magd verdienen. Bereits bei ihrer Erstkommunion hatte sie sich ganz Jesus versprochen. 1898 soll ihr in einer Vision offenbart worden sein, dass auf sie ein großes und langes Leiden zukommen werde. Gut drei Jahre später verletzte sie sich bei der Arbeit, indem sie sich starke Verbrühungen in einem Waschkessel zuzog. Trotz schlechter Prognosen der Ärzte lebte sie noch Jahrzehnte unter großen Schmerzen. Die Bettlägerige empfing täglich die Kommunion und wurde von Menschen aufgesucht, die von ihr Trost und Beistand erhofften, ab 1910 berichtete sie von weiteren Visionen und einer Stigmatisierung mit den Wundmalen Jesu. 1925 starb die mittlerweile auch an Krebs Erkrankte schließlich.
Bereits im Regensburger und Eichstätter Eigenkalender
Schon 1972 wurden ihre sterblichen Überreste vom Friedhof in die Pfarrkirche in Mindelstetten überführt, 1999 erfolgte ihre Seligsprechung durch Papst Johannes Paul II. 2012 wurde sie von Papst Benedikt XVI. heiliggesprochen. Schäffer erfährt vor allem in ihrem Heimatbistum Regensburg besondere Verehrung. In Regensburg wurde ihr Gedenktag bereits vor einigen Jahren als gebotener Gedenktag in den Eigenkalender aufgenommen, in der Diözese Eichstätt als nichtgebotener Gedenktag.
Gebotene Gedenktage müssen in der Liturgie berücksichtigt werden. Bei nichtgebotenen Gedenktagen steht es im Ermessen des Zelebranten, ob die Eigentexte des jeweiligen Heiligen oder die liturgischen Texte vom Tag verwendet werden. Beide Arten von Gedenktagen werden nur gefeiert, sofern sie nicht von höherrangigen Festen verdrängt werden. Neben dem römischen Generalkalender, der den weltweit gültigen Rahmen des liturgischen Kalenders bestimmt, können Regionen, Bistümer und Ordensgemeinschaften auch für sie bedeutende Heilige und Selige in einem Eigenkalender würdigen, der von der Liturgiekongregation im Vatikan bestätigt werden muss. Neben den diözesanen Eigenkalendern gibt es für das deutsche Sprachgebiet einen Regionalkalender, der gemeinsam von den Bischofskonferenzen von Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie den Bischöfen von Luxemburg, Bozen-Brixen und Lüttich beschlossen wird. (fxn)