Münchner Missbrauchsgutachten verzögert sich – Neue Erkenntnisse
Das Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising wird erst im Januar 2022 vorgestellt. Das teilte die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl am Mittwoch in München mit. Ursprünglich sollte es noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Die Verzögerung begründen die Juristen damit, "dass wir in der jüngeren Vergangenheit neue Erkenntnisse gewonnen haben, die kurzfristig einer intensiven Überprüfung unterzogen werden müssen". Welche das sind, dazu wollten sich die Anwälte nicht äußern. Dabei verwiesen sie auf ihre Stellung als unabhängige Gutachter. Auch das Erzbistum wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, da man die Untersuchung erst bei der Veröffentlichung erhalten werde.
Als Zeitraum für die Vorstellung wurde die Woche vom 17. bis 22. Januar genannt. Man werde die Ergebnisse eigenverantwortlich präsentieren: "Auch die Repräsentanten der Erzdiözese München und Freising werden die Ergebnisse und Feststellungen unserer gutachterlichen Prüfungen erstmals im Zuge dieser Präsentation erfahren."
Zeit von Ratzinger, Wetter und Co.
Konkret geht es in dem Gutachten um den Zeitraum zwischen 1949 und 2019. In dieser Zeit standen prominente Kirchenmänner an der Spitze des Erzbistums, allen voran der inzwischen emeritierte Papst Benedikt XVI., damals noch als Joseph Ratzinger, außerdem die Kardinäle Michael Faulhaber, Joseph Wendel, Julius Döpfner, Friedrich Wetter und Reinhard Marx.
Der Auftrag der Kanzlei sei es, sämtliche Fälle sexuellen Missbrauchs "im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit der Sachbehandlung" zu prüfen und auch mögliche systemische Defizite zu benennen. Außerdem wolle man "gegebenenfalls und soweit rechtlich möglich" diejenigen Repräsentanten des Erzbistums benennen, die nach Einschätzung der Juristen im Untersuchungszeitraum "möglicherweise fehlerhaft oder unangemessen im Zusammenhang mit der Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs gehandelt haben", wie es in der Mitteilung heißt. Weitere Erklärungen wolle man derzeit aufgrund der Stellung als Gutachter nicht abgeben.
Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hatte auch das erste, nicht veröffentlichte Gutachten für das Erzbistum Köln erstellt. Zudem stammt das im November 2020 vorgestellte Missbrauchsgutachten für das Bistum Aachen von WSW. (tmg/KNA)