Oft bleiben "G-Gottesdienste" lediglich eine Option

Wie die Kirche mit 2G- und 3G-Regeln bei Gottesdiensten umgeht

Veröffentlicht am 24.11.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Coronavirus. Das hat auch Folgen für das Gottesdienstgeschehen. Die Bistümer stehen aktuell vor der Frage, ob und wie sie 2G- und 3G-Gottesdienste anbieten. Ein kleiner Überblick über Möglichkeiten und Angebote.

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Die Corona-Infektionszahlen steigen, die Beschränkungen nehmen wieder zu. Bei manchen Gläubigen kommen da Erinnerungen an das vergangene Jahr hoch, als etwa zu Ostern alle Gottesdienste abgesagt wurden. So weit wird es dieses Weihnachten nicht kommen: Das jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Gottesdienste nicht mehr generell untersagt werden dürfen. Nur in Einzelfällen ist das weiter zulässig.

Das ändert nichts daran, dass aktuell überall in der Kirche über das weitere Vorgehen in der Feier von Gottesdiensten nachgedacht wird – das hat auch mit der verglichen mit 2020 veränderten Impflage zu tun: Die meisten Menschen in Deutschland, über zwei Drittel, sind gegen Covid-19 geimpft – und beinahe ebenso viele sprechen sich laut einer neuen Umfrage auch für eine Impfpflicht aus. Könnten die Kirchen da nicht mit gutem Beispiel vorangehen und Gottesdienste nur noch als 3G- oder – noch besser – 2G-Veranstaltungen feiern, zu der nur noch Gläubige Zutritt haben, die geimpft oder genesen sind? Wegen des Rechts auf freie Religionsausübung ist der Besuch von Gottesdiensten auch weiterhin ohne Impfung oder Testnachweis möglich – das dürfen die Kirchen selbst regeln. Sie stehen also vor der Frage, wie sie Gesundheitsschutz und den Zugang für alle zu den Sakramenten organisieren.

Dass jeder unabhängig von Voraussetzungen Zugang zu Gottesdiensten hat, hat in der Kirche einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb wird es fast überall weiter wie bislang Gottesdienste ohne 3G- oder 2G-Regeln geben, dafür aber mit Maskenpflicht und nur einer stark reduzierten Besetzung der Bankreihen. Doch immer mehr Diözesen ermöglichen es den Gemeinden, vor Ort auch 2G- oder 3G-Gottesdienste zu feiern. Unter anderem die (Erz-)Bistümer Hildesheim, Hamburg, Osnabrück, Rottenburg-Stuttgart, Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn tun das. Bei solchen Feiern dürfen die Kirchen dann wieder voll besetzt werden und es muss zum Teil auch keine Maske mehr getragen werden. Hier unterscheiden sich die Regelungen: So entfallen beispielsweise in den NRW-Diözesen bei solchen Gottesdiensten Abstand- und Maskenpflicht, in Rottenburg-Stuttgart bleiben die Masken hingegen auf. Diese Maßgaben gelten auch bei Gottesdiensten zu besonderen Anlässen wie Taufen oder Hochzeiten.

Ein ergänzendes Angebot

Wichtig ist den meisten Diözesen, dass die "G-Gottesdienste" ein ergänzendes Angebot sind. Es soll immer noch Feiern ohne Zugangsbeschränkungen geben. Man könne nicht die Sakramente verweigern, sondern lediglich deren Darreichungsform anpassen, heißt es aus Bistumskreisen gegenüber katholisch.de. Dies werde seit Beginn der Pandemie praktiziert. Zum Teil wird schon über die Möglichkeit von 2G-plus-Feiern nachgedacht, bei denen bereits geimpfte Besucherinnen und Besucher zusätzlich einen Test machen müssen. Auch diese Gottesdienste sind allerdings nur eine Ergänzung. Im Ernstfall ist es für Interessierte immer ratsam, sich an ihre Pfarrei oder ihr Bistum zu wenden, um die örtlichen Regeln zu erfragen. Das gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für sie gelten in der Regel Ausnahmen.

Bild: ©picture alliance / M.i.S.-Sportpressefoto

Vor allem mit Blick auf Weihnachten spielen "G-Gottesdienste" eine Rolle.

Eine große Rolle werden die "G-Gottesdienste" wohl vor allem an den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel spielen. Die NRW-Bistümer haben sich dazu beispielsweise schon auf Rahmenbedingungen geeinigt. Es soll 2G- und 3G-Feiern geben, bei letzteren müssten Gottesdienstbesucher entweder einen PCR-Test oder einen höchsten sechs Stunden alten Schnelltest vorzeigen. Daneben gibt es Gottesdienste ohne Beschränkungen. Deutlich strengere Regeln gelten dagegen im Erzbistum Berlin: Hier soll bei Gottesdiensten im Advent und an Weihnachten weitgehend die 2G-Regel umgesetzt werden. An den Sonn- und Feiertagen soll es aber auch 3G-Gottesdienste geben. Doch bis Weihnachten dauert es noch einige Wochen und zahlreiche Diözesen betonen, dass sich Art und Form der Weihnachtsfeierlichkeiten je nach dem dann aktuellen Infektionsgeschehen noch verändern können.

Wichtig zu wissen ist auch, dass sich die Regeln je nach Veranstaltungen unterscheiden. Für Gottesdienste gelten weniger strenge Maßnahmen als für Konzerte, Chorproben oder Sternsingertreffen. Ein Beispiel: Im Bistum Dresden-Meißen gilt 2G bei kirchlichen Festen und Feiern, der Chorarbeit, Freizeitreffs, Konzerten und Kulturveranstaltungen. Bei Gottesdiensten, katechetischen Aktivitäten, Veranstaltungen der Erwachsenenbildung und der Kinder- und Jugendhilfe sowie Zusammenkünften kirchlicher Gremien und Räte gilt 3G.

Ähnliche Regelungen

Bei der Infektionsvorsorge sind die Regeln mit Blick auf die Gottesdienste im ökumenischen Vergleich durchaus ähnlich: So ermuntert die größte evangelische Landeskirche in Deutschland, die hannoversche, ihre Gemeinden zu "G-Gottesdiensten", wobei es weiter auch jene ohne Voraussetzungen geben soll. Ein Unterschied zu den Katholiken: Auch bei Zugangsbeschränkungen wird weiter auf Abstand und mit Maske gefeiert. Grund dafür sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Dort heißt es in einer Broschüre: "Egal, ob bei 2G oder 3G: Das Verhalten der Anwesenden ist ein entscheidender Faktor, um Infektionen zu vermeiden. Die AHA + L Regeln sollten weiter eingehalten werden, auch von Geimpften."

Die rheinische Landeskirche erlaubt "G-Gottesdienste" an Weihnachten, ob und wie sollen die Gemeinden "je nach Anlass und örtlichen Gegebenheiten" entscheiden. Man habe bisher gute Erfahrung damit gemacht, auf die Kompetenz vor Ort zu setzen.

Kirchenbänke mit Absperrband
Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht

Der Gottesdienstbesuch hat unter Corona merklich abgenommen.

Auch mit Blick auf das Nachbarland Österreich fallen Parallelen auf: Beim dortigen Lockdown sind Gottesdienste weiter möglich. Die Kirche in Österreich setzt weiter auf Masken, der Abstand der Gläubigen zueinander wird auf zwei Meter ausgedehnt. Für die Menschen im liturgischen Dienst gilt die 3G-Regel. Für besondere Anlässe wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung darf auch die 2G-Regel beschlossen werden. Dann gilt auch keine Maskenpflicht mehr.

Gottesdienstbesuch geht zurück

Wie auch immer der Zugang zu Gottesdiensten gestaltet wird, fest steht, dass die Corona-Pandemie dem Gottesdienstbesuch weltweit bereits erheblich geschadet hat: So ist der Kirchbesuch unter Katholiken in den USA um 14 Prozent zurückgegangen, gleiches gilt dort auch für andere Konfessionen. Aus den deutschen Bistümern ist ebenfalls zu hören, dass der Gottesdienstbesuch deutlich abgenommen hat. Es bleibe aber Spekulation, was dies für die Zeit nach der Pandemie bedeutet, heißt es. Der Münsteraner Religionssoziologe Detlef Pollack rechnet mit einem deutlichen Rückgang des Kirchgangs. Denn das habe viel mit Gewohnheit zu tun – und die müsse erst wieder aufgenommen werden.

Auch der zweite Corona-Advent stellt die Kirchen und die Gläubigen also vor große Herausforderungen. Auf der einen Seite stehen da die Rahmenbedingungen für Gottesdienste – was vielerorts schon angepackt wird. Auf der anderen Seite stehen aber auch die Menschen und deren Entscheidung, ob und wenn ja welche Gottesdienste sie an Weihnachten besuchen möchten.

Von Christoph Paul Hartmann