Auch Ausschluss von Erstkommunion, Firmung und Beichte nicht rechtens

Kirchenrechtler: Taufeinschränkung für Transgender unzulässig

Veröffentlicht am 14.12.2021 um 18:02 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Vergangene Woche war bekannt geworden, dass ein Bistum in den USA transsexuelle Menschen vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen hatte. Kirchenrechtler Georg Bier hält das für unzulässig – und verweist auf eine Note der Glaubenskongregation.

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Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hält die Taufeinschränkungen für Transgender-Menschen im US-amerikanischen Bistum Marquette für unzulässig. Bier verwies am Dienstag im Interview des Kölner Online-Portals domradio.de auf eine vertrauliche Note des Vatikan von Dezember 2018. Die Glaubenskongregation habe darin ausdrücklich festgelegt, dass Kinder und Jugendliche "mit Schwierigkeiten transsexueller Art" nicht von der Taufe und der Erstkommunion sowie vom Buß- und vom Firmsakrament ausgeschlossen werden dürften.

"Es wird dann weiter ausgeführt, dass auch Erwachsene, die sich womöglich einer geschlechtsangleichenden Maßnahme unterzogen haben, wie alle anderen Gläubigen zur Kommunion zugelassen werden können und dass sie auch zur Erwachsenentaufe zugelassen werden können", erklärte Bier weiter. Zwar habe der Ortsbischof einen Ermessensspielraum, räumte der Kirchenrechtler ein. "Aber zumindest in diesem Punkt scheint mir das, was der Bischof von Marquette da macht, das geltende Recht nicht zu beachten."

Das Bistum Marquette im US-Bundesstaat Michigan hatte laut "Washington Post" seine Pfarrer angewiesen, Transgender-Menschen die Taufe und andere Sakramente zu verweigern, solange sie nicht vorher "Buße" getan haben. In den Leitlinien der Diözese steht dem Bericht zufolge, dass bewusste, frei gewählte und offensichtliche Verhaltensweisen zur Neudefinition des eigenen Geschlechts "ein Hindernis" für den Empfang der Sakramente darstellten. (KNA)