Bistum Dresden-Meißen lässt Erfahrungen mit "Alter Messe" überprüfen
Bischof Heinrich Timmerevers hat einen Bericht über die Entwicklung und Auswirkungen der Feier der vorkonziliaren Liturgie im Bistum Dresden-Meißen beauftragt. Das geht aus einem Dekret zum Motu Proprio "Traditionis Custodes" (TC) hervor, das im aktuellen Amtsblatt des Bistums veröffentlicht wurde. Demnach soll der bischöfliche Beauftragte für die vorkonziliare Liturgie bis 30. Juni 2023 einen schriftlichen Bericht "zur Entwicklung der Gottesdienstgemeinde sowie zu wesentlichen pastoralen Aspekten oder Schwierigkeiten" vorlegen. Dabei sei ausdrücklich darauf einzugehen, ob unter den Gläubigen Tendenzen erkennbar seien, die "die Gültigkeit und die Legitimität der Liturgiereform, der Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste" in Frage stellten. "Relevante Vorkommnisse" sind durch den Beauftragten oder den Ortspfarrer dem Ordinarius "zeitnah" zur Kenntnis zu geben; dies gelte besonders immer dann, "wenn es zu Ärgernis oder Verwirrung unter den Gläubigen gekommen ist", so das Dekret.
Die Ausführungsbestimmungen sind auf den 30. November datiert und daher bereits vor den "Responsa ad dubia" fertiggestellt worden, mit der die Liturgiekongregation am Samstag die Auslegung von TC noch einmal deutlich verschärft hatte. Das Dresdner Dekret enthält jedoch keine Regelungen, die den Responsa widersprechen. Es legt fest, dass weiterhin in den Filialkirchen St. Gabriel in Leipzig-Wiederitzsch und St. Peter und Paul in Markkleeberg die vorkonziliare Form abwechselnd sonntags gefeiert werden darf, jedoch nicht am ersten Weihnachtstag, am Ostersonntag, am Pfingsttag an Fronleichnam und Allerheiligen. Ähnliche Ausschlusstermine hatte auch das Bistum Rom in seinen Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Uhrzeit ist mit dem Ortspfarrer abzustimmen und soll nicht zeitgleich zu den regulären Sonntagsgottesdiensten liegen. Die Feier der anderen Sakramente und Kasualien hat "in jedem Fall nach dem aktuellen, von der Bischofskonferenz approbierten Ritus zu erfolgen". Wie TC es vorsieht, ernennt der Bischof einen "Beauftragten für die Zelebration und die pastorale Sorge für die Gläubigen", Pfarrer Stefan Thiel. Die Beauftragung für diese Aufgabe sowie die Erlaubnis für ihn, die vorkonziliare Form zu zelebrieren, wird auf den Zeitraum bis zum 30. November 2023 beschränkt. Das Dekret tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
Ausführungsbestimmungen im Erzbistum Freiburg bereits in Kraft
Das Bistum Dresden-Meißen ist die zweite deutsche Diözese, die ein Ausführungsdekret zu TC in Kraft setzt. Bereits zum 1. November trat im Erzbistum Freiburg ein Übergangsdekret in Kraft, das Festlegungen für die Umsetzung des Motu Proprio bis zu einer überdiözesan abgestimmten Regelung getroffen hatte. Abweichend von Dresden-Meißen wurde dort davon ausgegangen, dass die Feier von Sakramenten und Sakramentalien auch in der vorkonziliaren Form möglich sei; die Responsa der Liturgiekongregation hatten dagegen betont, dass dies nur in eigens errichteten Personalpfarreien für die ältere Form zulässig sei.
In Freiburg sind bisher auch zwei Pfarrkirchen in Freiburg und Walldürn Gottesdienstorte für die "Alte Messe", für die Erzbischof Stephan Burger eine Dispens ausgesprochen hatte, nachdem TC festgelegt hatte, dass eine Feier in Pfarrkirchen nicht zulässig sei. Zwar dürfen Diözesanbischöfe auch von bestimmten universalkirchlichen Gesetzen dispensieren, die Liturgiekongregation hat das in diesem Fall nun aber ausgeschlossen. Auf Anfrage von katholisch.de teilte ein Sprecher des Erzbistums mit, dass eine Reaktion seitens der Erzdiözese erst deutlich nach der Weihnachtspause zu erwarten sei. Daher sei davon auszugehen, dass in den beiden Pfarrkirchen bis ins neue Jahr die Messen in der vorkonziliaren Form gefeiert werden könne. Von den in Deutschland wirkenden traditionalistischen Gemeinschaften hat bisher lediglich die Petrusbruderschaft ihr Bedauern über die Responsa der Liturgiekongregation geäußert. (fxn)