Der emeritierte Papst zum Münchner Missbrauchsgutachten

Schuld ohne Verantwortung – Benedikt XVI. will ohne Fehl und Tadel bleiben

Veröffentlicht am 09.02.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

München/Vatikanstadt ‐ Für seine Zeit als Münchner Erzbischof stand der emeritierte Papst Benedikt XVI. im Kreuzfeuer der Kritik. Zu Recht? Eine persönliche Stellungnahme sollte Klärung bringen. Doch der Emeritus bleibt im Ungefähren – statt einer Gewissenserforschung gibt es eine Katechese, analysiert Felix Neumann.

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Das scharfe “S” verrät die Ipsissima vox. Und nicht nur das. Bei dem vom emeritierten Papst Benedikt XVI. unterzeichneten Brief spricht der Augenschein dafür, dass er ihn tatsächlich selbst geschrieben hat. Dass das bei seiner über 80-seitigen Stellungnahme für das Münchner Missbrauchsgutachten wohl nicht der Fall war, wurde schnell vermutet. Nicht nur aufgrund des Inhalts, der mit seinen Verweisen auf einen kirchlichen wie weltlichen Zeitgeist der 1970er Jahre und seinem ersichtlich mehr äußerungsrechtlich als theologisch geprägten Stil kaum ins Werk Joseph Ratzingers passt. Es war eben auch die neue Rechtschreibung, die darauf hindeutete, dass hier andere die Feder geführt hatten. Nun bestätigt Benedikt es selbst: Es war ein Team von kirchlichen und weltlichen Juristen. Im schon in der Woche nach der Veröffentlichung des Münchner Gutachtens angekündigten persönlichen Brief ist wieder alles wie gewohnt: Die Rechtschreibung ist alt, die Sprache theologisch – und die Verantwortung diffundiert ins Allgemeine, die Person tritt hinter das Amt zurück.

Angekündigt war eine persönliche Stellungnahme – und es ist eine persönliche Stellungnahme: "Dem Wort des Dankes muß aber nun auch ein Wort des Bekenntnisses folgen", fällt dem emeritierten Papst auf Seite 3 von 5 ein. Denn zuvor galt es, denen zu danken, die ihn verteidigt haben, die ihn bei der Abfassung seiner Stellungnahme unterstützt haben, und deutlich zu machen, dass die falsche Behauptung in seiner Stellungnahme zum Münchner Gutachten ein bedauerlicher Fehler sei und es ihn schmerze, der Lüge geziehen zu werden. Sprungbereite Feindseligkeit scheint wieder einmal als erstes Problem.

Übergroße Schuld – aber auch meine übergroße Schuld?

Die "Tage der Gewissenserforschung und Reflexion", von denen zu Beginn des Briefs die Rede sind, haben vor allem bewirkt, dass der Emeritus nun eine Katechese über Schuld und Vergebung in seinem Schreiben teilt, die im Theologisch-Ungefähren bleibt. Das Schuldbekenntnis in der Messe rühre ihn immer stärker an. Er frage sich angesichts des liturgischen Bekenntnisses, "ob ich nicht ebenfalls heute von übergroßer Schuld sprechen muß". Die Antwort bleibt offen, und offen bleibt auch, warum hier das Schlüsselwort "meine" vor der "übergroßen Schuld" ausgelassen wird. Schon im nächsten Satz ist die Vergebung gewiss: "der Herr vergibt mir, wenn ich mich ehrlich von ihm durchschauen lasse und so wirklich zur Änderung meines Selbst bereit bin".

Der fünfseitige Brief des emeritierten Papstes mit seiner persönlichen Stellungnahme zum Missbrauchsgutachten
Bild: ©Benedikt XVI./Montage katholisch.de

Auf fünf Seiten nimmt der emeritierte Papst Benedikt noch einmal Stellung zum Münchner Missbrauchsgutachten, das auch seine Amtszeit als Erzbischof von München und Freising beleuchtet.

Wenn es eine Reflexion über die persönliche Verantwortung von Joseph Ratzinger als Erzbischof von München und Freising gab, dann lässt der heutige Benedikt XVI. das nicht erkennen. In einem "Faktencheck" betonen seine Anwälte, dass die Münchner Gutachter zwar Fälle nennen und es für "überwiegend wahrscheinlich" halten, dass der damalige Erzbischof Kenntnis darüber hatte, dass es sich bei Priestern um Missbrauchstätern handle. Aber einen "Beweis" gebe es nun einmal nicht. Trotz des sich einen persönlichen Anschein gebenden Briefs des Papstes bleibt die Verteidigungsstrategie: Es wird zugegeben, was zugegeben werden muss, darüber hinaus gibt es keine Aussagen.

So äußert sich Benedikt auch konkret nur zu der einen Facette, die nicht abgetan werden kann: die Falschaussage zur Sitzungsteilnahme. Auf die anderen Fälle geht er nicht ein. "Als Erzbischof war Kardinal Ratzinger nicht an einer Vertuschung von Missbrauchstaten beteiligt", schreiben seine juristischen Berater. Er selbst schreibt das nicht.

Schuld und Verantwortung nur im Passiv

Schuld und Verantwortung gibt es im theologischen Sprachspiel, konditional und im Passiv. Ein Absatz im Brief wird leidlich konkret. "Bei all meinen Begegnungen vor allem auf mehreren Apostolischen Reisen mit von Priestern sexuell mißbrauchten Menschen habe ich den Folgen der übergroßen Schuld ins Auge gesehen und verstehen gelernt, daß wir selbst in diese übergroße Schuld hineingezogen werden, wenn wir sie übersehen wollen oder sie nicht mit der nötigen Entschiedenheit und Verantwortung angehen, wie dies zu oft geschehen ist und geschieht." Wer ist wir? Das führt der emeritierte Papst nicht aus. Ist in diesem "wir" auch ein "ich"? Zieht sich Benedikt hier auf eine "strukturelle Sünde" zurück, wie das der von ihm als Glaubenspräfekt gemaßregelte Befreiungstheologe Leonardo Boff begrifflich gefasst hatte? Wie ist die umständliche konditionale Satzkonstruktion zu verstehen – hineingezogen werden, "wenn wir sie übersehen wollen"? Erkannte der Papst damals, erkennt der Emeritus heute in dieser Beschreibung sein eigenes Handeln in seiner Münchner Zeit?

Anscheinend geht das die Öffentlichkeit nichts an. Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden. Dieser Grundsatz des Kirchenrechts gilt anscheinend auch für den emeritierten Papst und das Urteil der Öffentlichkeit und der Gläubigen. Die Bitte der Entschuldigung gegenüber allen Opfern sexuellen Missbrauchs wirkt schal, wenn nicht klar ist, wer sich für was entschuldigt. Eingestanden wird lediglich, dass "Vergehen und Fehler […] in meinen Amtszeiten und an den betreffenden Orten geschehen sind" – darüber empfindet Benedikt "Schmerz". Von Verantwortung redet er nicht.

Eschatologischer Horizont

Der Brief schließt mit biblischen Bildern, die allerdings dunkel bleiben: "Immer mehr verstehe ich die Abscheu und die Angst, die Christus auf dem Ölberg überfielen, als er all das Schreckliche sah, das er nun von innen her überwinden sollte. Daß gleichzeitig die Jünger schlafen konnten, ist leider die Situation, die auch heute wieder von neuem besteht und in der auch ich mich angesprochen fühle." Ist das das verklausulierte persönliche Schuldbekenntnis? Ist er einer der im Angesicht des Schrecklichen schlafenden Jünger? Ein Eingeständnis der eigenen Untätigkeit? Die wohlwollendste Interpretation für den theologisierenden Schluss ist, dass der Horizont des bald 95-Jährigen ein eschatologischer ist. Seine Gewissensprüfung, oder jedenfalls seine Rückschau ("beim Rückblick auf mein langes Leben viel Grund zum Erschrecken und zur Angst") ist nicht mehr für diese Welt, weil er sich schon so nah an der Schwelle zur nächsten sieht.

Münchner Missbrauchsgutachten
Bild: ©picture alliance/dpa-Pool/Sven Hoppe (Archivbild)

Stephanie Herrmann, Amtschefin der Erzdiözese München und Freising, hält das Gutachten zu Fällen von sexuellem Missbrauch im katholischen Erzbistum München und Freising in den Händen, nachdem es von der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl vorgestellt und übergeben wurde.

Das ist, mit Blick nach vorne und auf die letzten Dinge, verständlich. Wenn das Ziel von Benedikt und seinen Verteidigern aber auch die Bewahrung des diesseitigen Lebenswerks ist, dann wird dieser Brief nicht dazu beitragen, den gewünschten Platz in der Geschichte zu behaupten. Eine Entwicklungsgeschichte scheint dort nicht im Drehbuch zu stehen und undenkbar zu sein. Dabei wäre sie schlüssig: Von den in der Tat durch den kirchlichen Zeitgeist des Vertuschens immer mehr geprägten Nachkriegsjahren, die in Ratzingers Münchner Bischofszeit mündeten, zum Autor des Hirtenbriefs an die irischen Katholiken, mit denen der Papst 2010 die Opfer in den Blick nahm. Dass es während Ratzingers Münchner Zeit schlimme Versäumnisse gab, ist unbestritten – die Frage nur, ob er davon wusste und direkt verantwortlich ist, oder ob er davon nicht wusste und er sich Anfragen an die Wahrnehmung seiner Leitungsverantwortung stellen muss. Schon im Münchner Gutachten hieß es, dass eine "Bereitschaft Benedikts XVI., das eigene Handeln und die eigene Rolle selbstkritisch zu reflektieren und (zumindest Mit-)Verantwortung für Unzulänglichkeiten in den Reaktionen sowohl gegenüber den Beschuldigten als auch den Geschädigten zu übernehmen", für die Gutachter nicht erkennbar gewesen sei. Der Eindruck bleibt auch nach dem Versuch einer klärenden Stellungnahme. Und das hat das Potential, das Urteil über diesen Bischof, Papst und Theologen schwerer zu beschädigen als jedes Eingeständnis von Versäumnissen.

Von Felix Neumann