Bistum Essen regelt Umgang mit Personalakten von Beschäftigten neu
Das Bistum Essen hat als erste Diözese auch den Umgang von Personalakten von Beschäftigten, die keine Kleriker oder Kirchenbeamte sind, an den Standard der DBK-Personalaktenordnung angepasst. Dazu hat der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer im aktuellen Amtsblatt (Freitag) eine "Verordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums Essen" erlassen, die in weiten Teilen die Regelungen übernimmt, die zum Jahresbeginn in allen Bistümern einheitlich für Kleriker und Kirchenbeamte in Kraft gesetzt wurden. Die Ordnung ersetzt die bereits bestehenden Regeln zur Personalaktenführung im Bistum. "Diese wurden nun an die Regelungen für die Personalakten der Priester angepasst und an einigen Stellen konkretisiert", teilte ein Bistumssprecher auf Anfrage mit. Das Ziel der Personalaktenführung sei es, dass das Arbeitsverhältnis und sämtliche Entscheidungen zutreffend und gut dokumentiert werden.
Anders als bei der DBK-Personalaktenordnung fehlt in der Präambel die Zielbestimmung der Aufarbeitung von Missbrauch. Gegenüber katholisch.de erläuterte ein Sprecher, dass diese Zielvorgabe vor dem Hintergrund, dass keine Problemfälle aus dem Bereich der angestellten Beschäftigten bekannt seien, nicht für erforderlich gehalten wurde. "Die Aufarbeitung beziehungsweise die Sanktionierung von Missbrauchsfällen waren bei diesen Mitarbeitenden nicht problematisch", so der Sprecher weiter. Unter anderem die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) angefertigte MHG-Missbrauchsstudie hatte in nachlässiger und manipulativer Aktenführung eine ermöglichende Bedingung für Missbrauch durch Kleriker und seine Vertuschung erkannt. Auch ein Gutachten über die Personalverwaltung im Bistum Essen hatte erheblichen Handlungsbedarf gezeigt. Wie in der Personalaktenordnung für Kleriker und Kirchenbeamte normiert auch die Ordnung für Mitarbeitende die Herausgabe von Daten an kirchliche und staatliche Behörden zur Aufklärung von Straftaten.
Die neue Essener Ordnung, die unter Beteiligung der Mitarbeitervertretungen entstanden ist, stellen innerbetriebliche Anweisungen an die Mitarbeitenden in den Personalbereichen dar, erläuterte das Bistum. Daher sei eine Beteiligung der zuständigen Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) nicht nötig gewesen. Die Ordnung gilt nur für Beschäftigte des Bistums Essen, deren Dienstvorgesetzter der Generalvikar ist. Unterschiede zur Personalaktenordnung für Kleriker und Kirchenbeamte bestehen vor allem in Hinblick auf Regelungen, die beamten- und klerusspezifisch sind und daher ausgelassen werden konnten. Außerdem ist bei Stellenwechsel eine Weitergabe der Personalakte an den neuen Dienstherrn nicht möglich. Eine derartige Weitergabe etwa beim Wechsel von Klerikern in andere Diözesen ist ein zentrales Element der DBK-Personalaktenordnung. Bereits im Sommer 2021 hatte das Erzbistum Köln als Konsequenz aus dem diözesanen Missbrauchsgutachten seine Personalaktenverwaltung auf ein digitales, nachverfolgbares und manipulationssicheres System umgestellt. (fxn)