Aufarbeitungskommissionen bislang in 16 von 27 deutschen Bistümern
Rund zwei Jahre nach einer Grundsatzvereinbarung gibt es mittlerweile in 16 von 27 katholischen Bistümern in Deutschland Unabhängige Aufarbeitungskommissionen für sexuellen Missbrauch. Das teilten die Kommissionsvorsitzenden am Freitag nach einer Arbeitstagung in Fulda mit.
Ziel des erstmaligen gemeinsamen Treffens sei es gewesen, "sich über den Stand der Entwicklung in den Bistümern auszutauschen, voneinander zu lernen, um Synergieeffekte zu erreichen und Strategien der Aufarbeitung abzustimmen, die den Betroffenen bestmöglich gerecht wird und zukünftigen Missbrauch verhindern hilft". Im Herbst wollen die Vorsitzenden der Kommissionen aus ihrem Kreis zudem eine vorsitzende Person und zwei Stellvertretungen wählen.
Ermutigung zum Sprechen über Missbrauch
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte 2020 als erste Institution in Deutschland mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Kriterien zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch vereinbart. Auf dieser Grundlage soll es in allen 27 katholischen Bistümern Aufarbeitungskommissionen geben, die nach einheitlichen Standards arbeiten. Mitglieder in den Unabhängigen Kommissionen sind insbesondere Fachleute aus der Justiz, der psychosozialen Versorgung, der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung, außerdem Bistumsmitarbeitende sowie in der Regel zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats.
Aufgabe der Kommissionen sei "die Aufdeckung von Strukturen in der katholischen Kirche, die Missbrauch ermöglichen, vertuschen und fördern". Die Aufarbeitungskommissionen wollen "sowohl Täter identifizieren wie auch Verantwortliche benennen, die mit dem Vertuschen der Taten die Institution Kirche und die Täter geschützt haben". Bei dem ersten Treffen der Kommissionsvorsitzenden sei auch besprochen worden, welche Möglichkeiten es gebe, das sogenannte Dunkelfeld zu erhellen.
Die Kommissionsvorsitzenden wollen alle Menschen ermutigen, die bisher über ihre Erfahrung mit sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche geschwiegen haben, mit den Unabhängigen Ansprechpersonen oder den Missbrauchsbeauftragten in den Bistümern zu sprechen. Nur so könnten "diese Erfahrungen anerkannt werden" und in die künftige Interventions- und Präventionsarbeit einfließen. (KNA)