Streiken verboten?!
Dort heißt es: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes." Mithin auch das Arbeitsrecht.
Die Kirchen wollen an ihrer Sicht der Dinge festhalten, doch das wird immer schwieriger. Einerseits ist ihr gesellschaftliches Standing in den vergangenen Jahrzehnten gesunken, und Privilegien werden zunehmend in Frage gestellt. Zudem bringen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus Straßburg die deutsche Sonderregelung ins Wanken. Den Gewerkschaften ist der sogenannte Dritte Weg der Kirchen ohnehin ein Dorn im Auge.
Dieser Sonderweg basiert auf der gemeinsamen Suche nach einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Tarifrecht wird durch paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt. Der Dritte Weg ist für bundesweit Hunderttausende Arbeitsplätze maßgeblich. Mit der Frage des Streikrechts befasste sich nun am Donnerstag eine Veranstaltung der Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen.
Streikverbot so nicht länger haltbar?
Der Tübinger Jurist Christian Traulsen geht davon aus, dass ein "ausnahmsloses und undifferenziertes Streikverbot" vor dem EGMR keinen Bestand haben wird. Die Kirchen sollten deshalb selbst Bestimmungen formulieren, unter denen Arbeitskämpfe möglich sind, bevor es Gerichte tun. Ein Streikrecht in gewissen Fällen kann für Traulsen sogar "den Dritten Weg stabilisieren".
Der Tübinger Politologe Hermann Lührs sagte, de facto gebe es bereits seit Jahren "kollektiv geführte Arbeitskonflikte grauer Art". Caritas- oder Diakonie-Mitarbeiter demonstrierten und stellten Forderungen. Auch die Wortwahl zeige Veränderungen an, wenn etwa die Diakonie mitteile, die kirchliche Arbeitgeberseite stimme einem Schlichterspruch zu. Die "Fiktion der Parität", also einer gleich starken Interessensvertretung, beruhe auf einem geschlossenem System und der Unabhängigkeit der Mitglieder der Kommissionen.
Diese Voraussetzung bestehe heute aber nicht mehr, Entscheidungen würden zunehmend "Außen" getroffen, von den Trägern großer Einrichtungen. Ein weiteres Problem sei, wer bei der Errichtung von Kommissionen festlege, wie viele Mitglieder sie hätten und wie man in die Gremien komme. Für Lührs steht fest: "Das System trägt nicht mehr."
Keine klaren Aussagen aus Straßburg
Der Münchner Jurist Martin Franzen geht davon aus, dass die Entscheidung über ein Streikrecht in kirchlichen Betrieben eines Tages in Straßburg gefällt wird. Bislang gebe es von dort keine klaren und eindeutigen Aussagen und bislang hätten auch weder das Bundesverfassungsgericht noch ein oberstes Bundesgericht ausdrücklich ein Streikverbot formuliert. Eine Entscheidung aus Straßburg müsse indes von allen respektiert werden.
Der Leiter der Tübinger Forschungsstelle zum kirchlichen Arbeitsrecht, Hermann Reichold, betonte, wenn eine "Verhandlung auf Augenhöhe" zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern nicht möglich sei, müssten die Angestellten die Möglichkeit zu einer Arbeitsniederlegung haben. Denn manchmal könne Druck von außen notwendig sein, um zu Lösungen zu kommen. Das System, Lösungen über die Arbeit der Kommissionen zu erzielen, müsse "geöffnet" werden.
Reichold glaubt, dass eine solche Entwicklung den Dritten Weg "restabilisieren" kann. Übereinstimmend äußerten Vertreter von Dienstgebern und Dienstnehmern bei der Tagung allerdings ihre Skepsis. Die Dienstgeber, weil sie die jetzigen Strukturen nicht aufgeben wollen.
Und die Dienstnehmer, weil sie nach Einschätzung von Beobachtern Angst haben, dass sie nach dem Abschluss von Tarifverträgen teilweise weniger in der Tasche haben könnten als vorher. Denn teils verdienen AWO-Angestellte weniger als die Mitarbeiter von Caritas und Diakonie.
Von Michael Jacquemain