Unterstützung von über 40 Institutionen und Fachgesellschaften

Deutsche Bischöfe zu Suizid-Gesetzen: Vorrang für die Vorbeugung

Veröffentlicht am 21.06.2022 um 14:28 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Am Freitag werden im Bundestag Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz beraten. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert deshalb nun einen Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung – und eine breite gesellschaftliche Debatte.

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Vor der Bundestagsdebatte zur Neureglung der Beihilfe zur Selbsttötung drängen die deutschen Bischöfe darauf, vorrangig die Vorbeugung und die Hospiz- und Palliativarbeit gesetzlich zu stärken. "Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden", mahnten der Essener Bischof und Vorsitzende der Glaubenskommission, Franz-Josef Overbeck, und der für karitative Fragen zuständige Freiburger Erzbischof Stephan Burger am Dienstag in Berlin.

Der Bundestag will am Freitag in Erster Lesung über drei jeweils parteiübergreifende Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe debattieren. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben und das Recht auf Suizid als Ausdruck von Selbstbestimmung gewertet. Dazu dürfe auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden.

Möglichkeit von Einrichtungen, Selbsttötung in eigenen Räumen auszuschließen

In ihrer Erklärung fordern die Bischöfe den Bundestag auf, Einrichtungen wie Krankenhäusern und oder Pflegeheimen ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, Beihilfe zur Selbsttötung in ihren Räumlichkeiten auszuschließen.

Zu den Gesetzentwürfen betonen die Bischöfe, dass die Kirche Selbsttötung und Beihilfe dazu aufgrund des christlichen Menschenbildes nicht gutheißen könne. Zumindest müsse aber sichergestellt werden, dass der Suizidwillige den Entschluss freiverantwortlich und in Kenntnis von möglichen Auswegen aus der aktuellen Problem- und Krisensituation getroffen habe.

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Die Bischöfe fordern eine breite gesellschaftliche Debatte. Der Umgang mit Suizid habe sich deutlich verändert, heißt es weiter. "Der Wunsch zu sterben beziehungsweise 'so' nicht weiter leben zu wollen, wird sehr ernst genommen." In der Praxis erweise sich aber, "welch große Rolle hier eine gute Suizidprävention und ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima spielen".

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreichen die Bischöfe, dass die Richter auch dem Lebensschutz eine große Bedeutung beigemessen hätten. Demnach könne der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, damit Personen in schwierigen Lebenssituationen nicht in Versuchung gerieten, durch Selbsttötung einen schnellen Ausweg zu suchen. Gleichzeitig heben die Bischöfe hervor, dass das christliche Verständnis von Selbstbestimmung mit dem Rechtsverständnis der Richter von Autonomie und Selbstbestimmung  "nicht in jeder Hinsicht vereinbar" sei. Nach christlicher Auffassung "bedeutet Selbstbestimmung, das Leben selbst zu gestalten und es zugleich vor sich, vor anderen und vor Gott zu verantworten", so die Bischöfe.

"Signal der Dringlichkeit"

Über 40 Institutionen und medizinische Fachgesellschaften unterstützen den Appell der Bischöfe. Am Leben Verzweifelnde und ihnen Nahestehende brauchten Menschen, die ihnen zuhörten und nach Schritten aus der Krise suchten, heißt es in einem ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Aufruf. Die Erklärung wurde unter anderem vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) unterzeichnet. 38 weitere Organisationen schlossen sich dem Appell an.

Die Leiterin des NaSPro, Barbara Schneider, betonte, es brauche eine bundesweite Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle zur Suizidvorbeugung. Menschen in akuten Notlagen wüssten oft nicht, an wen sie sich wenden sollten. Jährlich sterben in Deutschland mehr als 9.000 Menschen durch Suizid; 100.000 weitere Menschen unternehmen Suizidversuche. Es sei ein "Signal der Dringlichkeit", dass sich verstärkt Menschen meldeten, die für sich selbst oder für Angehörige auf der Suche nach Suizidassistenz seien. (cbr/KNA)