Gericht ließ Verhandlungsfähigkeit des Geistlichen prüfen

Aachener Weihbischof Bündgens muss im Oktober vor Gericht

Veröffentlicht am 29.06.2022 um 11:04 Uhr – Lesedauer: 

Kerpen ‐ Wegen Veruntreuung von 128.000 Euro wurde gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens Strafbefehl erlassen. Die Verteidigung legte Einspruch ein, der Gesundheitszustand des Geistlichen wurde begutachtet. Nun muss Bündgens vor Gericht erscheinen.

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Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens muss im Oktober wegen des Vorwurfs der Veruntreuung vor Gericht. Die Verhandlungstermine sind für den 7., 13. und 14. Oktober angesetzt, wie das Amtsgericht Kerpen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mitteilte.

Bereits im Juli 2021 hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Weihbischof wegen Veruntreuung von 128.000 Euro erlassen, die er von einer dementen Bekannten genommen haben soll. Demnach erhält er eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und muss eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Bei der Verkündigung des Strafbefehls im Juli fehlte der Weihbischof wegen gesundheitlicher Gründe. Bündgens Verteidiger Christof Püschel legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, woraufhin ein Sachverständiger den Gesundheitszustand und die Verhandlungsfähigkeit des Geistlichen begutachtete. Nun muss Bündgens vor Gericht erscheinen.

Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung. Dem Weihbischof könnte auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen. (KNA)