Medien: Zivilrechtsverfahren gegen Kardinal Pell ab August
Mit einer ersten Anhörung beginnt am 4. August das zivilrechtliche Verfahren wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs eines Chorknaben durch Kardinal George Pell. Der Vater des Chorknaben hatte Pell und das Erzbistum Melbourne auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger gebe an, Pell sei "bereit gewesen, die ihm gebotenen Gelegenheiten zu nutzen, um seine sexuellen Neigungen gegenüber Jungen unter 16 Jahren auszuleben", berichtete der asiatische Pressedienst Ucanews am Dienstag. Die Anwälte des Vaters hätten entsprechende Beweise angekündigt. Pells Anwalt Nicholas O'Bryan habe gegenüber australischen Medien versichert, dass sein Mandant "die Anschuldigungen absolut bestreitet und sich gegen die Anklage verteidigen wird".
Bei dem Termin am 4. August vor einem Gericht in Melbourne wird es um Formalitäten und Verfahrensfragen gehen. Der Beginn des Hauptverfahrens wird laut Ucanews eher für Anfang 2023 zu erwarten sein. Die Klage war schon im August 2021 eingereicht, aber erst am 15. Juli dieses Jahres veröffentlicht worden.
Ausgang des Strafprozesses ohne Auswirkung
Pell (81) war 2018 von einem Strafgericht in Melbourne wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben während seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne in den 90er Jahren zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. 2020 wurde Pell jedoch vom Obersten Gerichtshof aus Mangel an Beweisen freigesprochen und nach 405 Tagen in Haft aus dem Gefängnis entlassen. Einer der beiden Chorknaben, Sohn des jetzigen Klägers, starb 2014 an einer Drogenüberdosis.
Der Ausgang dieses Strafprozesses hat keine Auswirkung auf das anhängige zivilrechtliche Verfahren. Zivilrechtsprozesse sind nach Ansicht von Juristen aber für Pell gefährlicher als strafrechtliche Verfahren. Während im australischen Rechtssystem bei Strafrechtsverfahren die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen werden muss, reicht bei Zivilrechtsverfahren die Plausibilität für eine Verurteilung.
Von potenziellen zivilrechtlichen Verfahren aus verschiedenen Gründen gegen Pell war bereits während der Strafrechtsprozesse die Rede. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Passagen über die Rolle des Kardinals im Umgang mit Missbrauchsfällen im Abschlussbericht der staatlichen Missbrauchskommission sowie Falschaussagen vor der Kommission Grundlagen für zivilrechtliche Verfahren gegen ihn bieten könnten. Zum anderen sind weitere zivilrechtliche Klagen gegen Pell von möglichen Missbrauchsopfern oder ihrer Familien möglich. (KNA)