Alte Messe für Petrusbrüder nur in eigenen Kirchen ohne Einschränkung

Vorkonziliare Primiz im Bistum Münster ohne nötige Bischofszustimmung

Veröffentlicht am 01.08.2022 um 17:07 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Am Sonntag feierte ein Priester der Petrusbrüder seine Heimatprimiz im Bistum Münster – ohne es vorab zu informieren. Die Diözese geht davon aus, dass das nur mit Zustimmung des Bischofs zulässig ist. Ob es Konsequenzen gibt, ist offen.

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Die Petrusbruderschaft hat es versäumt, die nötige Zustimmung für eine Heimatprimiz in vorkonziliarer Form in einer Kirche des Bistums Münster einzuholen. Gegenüber katholisch.de teilte eine Sprecherin des Bistums am Montag mit, dass die Abteilung Kirchenrecht des Generalvikariats zurzeit davon ausgehe, "dass eine Abfrage der Zustimmung des Bischofs hätte erfolgen müssen". Am Sonntag feierte ein neugeweihter Pater der Priesterbruderschaft St. Petrus in der Kirche Heilige Familie in Uedemerbruch seine erste Messe in seiner Heimatgemeinde nach dem Messbuch von 1962.

Der Ortspfarrer der Pfarrei St. Franziskus Uedem habe seine Zustimmung "mit Bauchschmerzen" aufgrund der familiären Verwurzelung des Neupriesters erteilt, wie das Münsteraner Online-Portal "Kirche und Leben" (K+L) am Freitag berichtete. Als Kirchenrektor der Kirche Heilige Familie obliegt es grundsätzlich ihm, anderen Priestern die Erlaubnis zur Feier von Gottesdiensten zu erteilen. Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Feier in der vorkonziliaren Form liegt gemäß dem Motu Proprio "Traditionis custodes" aber beim Diözesanbischof.

Gegenüber K+L sagte der Distriktobere der Petrusbruderschaft im deutschsprachigen Raum, Pater Stefan Dreher, dass eine Zustimmung durch den Diözesanbischof nach Ansicht der Gemeinschaft auch nach der Einschränkung der vorkonziliaren Liturgie durch Papst Franziskus für die Feier nicht erforderlich gewesen sei und verwies dabei auf eine Befugnis durch päpstliches Dekret. Eine Antwort auf eine Anfrage von katholisch.de dazu an den deutschsprachigen Distrikt steht noch aus.

Papstdekret macht Zustimmung des Ordinarius erforderlich

Tatsächlich hatte die Gemeinschaft im Februar ein Dekret von Papst Franziskus veröffentlicht, das es allen Mitgliedern der Petrusbruderschaft erlaubt, die Eucharistie und andere Sakramente nach den 1962 geltenden liturgischen Büchern zu feiern. Diese Befugnis gilt allerdings nur in eigenen Kirchen und Kapellen. Mit Ausnahme von privat gefeierten Messen ist den Petrusbrüdern die vorkonziliare Liturgie an anderen Orten laut Dekret "nur mit Zustimmung des Ortsordinarius", das heißt des Diözesanbischofs oder Generalvikars, erlaubt. Gegenüber katholisch.de bestätigte die Bistumssprecherin, dass die Diözese vorab von der Heimatprimiz nicht informiert und daher auch keine Zustimmung durch die Gemeinschaft eingeholt wurde. Ob der Vorgang für den Umgang mit der Petrusbruderschaft im Bistum Konsequenzen haben werde, konnte das Bistum unter Verweis auf den Sommerurlaub von Bischof Felix Genn noch nicht mitteilen.

Im vergangenen Sommer hatte der Papst mit dem Motu Proprio "Traditionis custodes" die Feier der Messe in ihrer vorkonziliaren Form deutlich eingeschränkt. Bis heute ist es grundsätzlich unklar, wie die neuen Regelungen in traditionalistischen Gemeinschaften umgesetzt werden sollen. Für diese Gemeinschaften ist laut "Traditionis custodes" nicht die Gottesdienstkongregation, sondern die Ordenskongregation zuständig, die sich bislang nicht zum Thema geäußert hat. Das Papstdekret aus dem Februar gilt nur für die Petrusbruderschaft. Die Priesterbruderschaft St. Petrus wurde 1988 als Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen des Erzbischofs Marcel Lefebvre in der Piusbruderschaft gegründet. Die Gesellschaft apostolischen Lebens von Klerikern päpstlichen Rechts steht im Gegensatz zu den Piusbrüdern in voller Gemeinschaft mit der Kirche. (fxn)