Was leistet der Staat?
Kinderbetreuung
Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 auf 750.000 zu erhöhen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll jedes dritte Kleinkind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen können. Im März 2011 haben nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes die Eltern von rund 517.000 Kindern unter drei Jahren in Deutschland eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch genommen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um rund 45.000 Kinder.
Damit hat also momentan jedes 4. Kind einen KiTa-Platz. Alternativ können Babys und Kleinkinder in einer anderen Familie oder auch in der Wohnung der Eltern von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Informationen erhalten interessierte Eltern beim Bundesverband für Tagesmütter .
Elterngeld
Seit dem 1. Januar 2007 haben Eltern, die ihr Kind während seines ersten Lebensjahres selber betreuen möchten, Anspruch auf Elterngeld. Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent.
Am Mutterschaftsgeld, dem vollen Nettogehalt in der achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Geburt, ändert sich nichts. Das Elterngeld wird verrechnet. Zwei weitere Monate Elterngeld gibt es, wenn sich der andere Elternteil in dieser Zeit um das Kind kümmert. Auch Mütter oder Väter, die vor der Geburt kein Einkommen hatten – etwa Bezieher des Arbeitslosengeldes II – bekommen ein Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich. Teilzeitbeschäftigte (maximal 30 Stunden pro Woche) erhalten zusätzlich zum Gehalt ein anteiliges Elterngeld. Mütter und Väter können sich die Elterngeldzeit auch teilen. Aktuelle Infos und einen Elterngeldrechner finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .
Elternzeit
Mütter oder Väter haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Berufstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Teilzeitarbeit ist bis zu 30 Stunden pro Woche möglich. Für mehr als jedes vierte Kind (25,3 %) der insgesamt 678.000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater Elterngeld in Anspruch genommen. Damit hat die Väterbeteiligung einen neuen Höchststand erreicht. Allerdings beschränkt sich die von Männern genommene Elternzeit meistens auf die zwei zusätzlichen "Partnermonate".
Lokale Bündnisse für Familie
Im Jahr 2004 wurde diese Initiative durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufen. Mittlerweile haben sich bundesweit rund 670 Bündnisse zusammengeschlossen. Ziel ist es, sich vor Ort durch gemeinsame Projekte für Familien stark zu machen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch in der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Verschiedene Institutionen bilden ein gut funktionierendes Netzwerk. Zu diesem gehören Kirchen, Verbände, freie Wohlfahrtsträger, Elterninitiativen und Unternehmen. Eine Übersicht über die verschiedenen Bündnisse und deren Arbeit gibt es auf der Seite der Lokalen Bündnisse für Familie .
Familienzentren
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das flächendeckend Familienzentren einführt. An über 1.900 Familienzentren sind rund 2.700 Kindertageseinrichtungen (teilweise in Verbünden) beteiligt. Im Kindergartenjahr 2012/2013 gehen 150 neue Familienzentren in Gebieten mit besonderem Unterstützungsbedarf an den Start. Zur Arbeit der Familienzentren gehört neben längeren und flexiblen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten unter anderen Beratung für Eltern, Familienbildung, Sprachförderung und Vermittlung von Tageseltern. Erfreulicherweise haben eine große Anzahl der Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft das Gütesiegel bekommen, etwa das Familienzentrum Kindertagesstätte Haus Adelheid in Köln. Es bietet 60 Kindern im Alter von vier Monaten bis zu sechs Jahren täglich in der Zeit von 7 bis 18 Uhr qualifizierte Betreuung und Förderung.
(lka/ssc)