Studie zeigt Auswirkungen bischöflicher Verbote

Freitags kein Fleisch: Kirchliches Fastengebot wirksam für Klimaschutz

Veröffentlicht am 02.11.2022 um 12:44 Uhr – Lesedauer: 

Cambridge ‐ Traditionell verzichteten Katholiken freitags auf Fleisch. Die Wiedereinführung des einstigen Gebots in England und Wales ermöglichte Forschungen zur Wirkung von kirchlichen Verboten – mit ermutigenden Ergebnissen für den Klimaschutz.

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Die weltweite Wiedereinführung des traditionellen Freitagsfastengebots würde einer Untersuchung zufolge zu einer erheblichen Einsparung an Kohlenstoffdioxid-Emissionen führen. Laut einer am Montag vorgestellten Studie der Universität Cambridge hatte die Wiedereinführung des Gebots, am Todestag Jesu auf Fleischkonsum zu verzichten, durch die Bischofskonferenz von England und Wales im Jahr 2011 deutliche Auswirkungen auf den Konsum von Katholiken. Der Studie zufolge spart der Verzicht oder die Reduzierung von Fleischkonsum allein auf dem Gebiet der englisch-walisischen Bischofskonferenz jährlich 55.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid-Emissionen ein.

"Mit mehr als einer Milliarde Gläubigen auf der ganzen Welt ist die katholische Kirche in einer sehr guten Position, um zur Eindämmung des Klimawandels beizutragen", betonte der Hauptautor der Studie, Shaun Larcom. Der Professor für Bodenökonomie wies dabei auf die Aufrufe von Papst Franziskus zum Klimaschutz. "Die Fleischwirtschaft ist einer der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen. Wenn der Papst die Verpflichtung zu fleischlosen Freitagen für alle Katholiken weltweit wieder einführen würde, könnte dies eine wichtige Quelle für kostengünstige Emissionsreduzierungen sein", so Larcom weiter.

Schon ein kleiner Prozentsatz an kirchlicher Gesetzestreue zeigt Wirkung

Dies gelte selbst dann, wenn sich wie in der Studie gezeigt nur eine Minderheit der Katholiken daran halte. Die Auswertung von Umfragedaten habe ergeben, dass nur 28 Prozent der englischen und walisischen Katholiken ihre Ernährungsweise an Freitagen nach dem Dekret der Bischofskonferenz geändert haben und so in der Summe 42 Millionen fleischhaltige Mahlzeiten pro Jahr eingespart wurden. Ein damit einhergehender Anstieg des Fischkonsums sei nicht feststellbar gewesen. Die Entwicklung des Fleischkonsums seit dem Verbot in Nordirland und Schottland, wo die Bischöfe keine entsprechenden Regelungen getroffen haben, zeige, dass die Veränderungen im Konsumverhalten tatsächlich auf die kirchliche Regelung zurückgeht, heißt es in der Studie.

Freitage werden in der Kirche als Gedenktage des Leidens und Sterbens Jesu begangen. Bereits im ersten Jahrhundert sind entsprechende Fastengebote bekannt, im neunten Jahrhundert regelte Papst Nikolaus I. den Verzicht auf Fleisch an Freitagen erstmals rechtlich. Das universelle Kirchenrecht sieht heute in can. 1251 CIC die "Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz" an allen Freitagen des Jahres vor. Das Abstinenzgebot gilt nicht, wenn auf den Freitag ein Hochfest fällt. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat die Weisungen zur kirchlichen Bußpraxis 1995 in einer Partikularnorm geregelt. Darin heißt es, dass das Freitagsopfer verschiedene Formen annehmen kann, darunter der Verzicht auf Fleischspeisen, der als "nach wie vor sinnvoll und angemessen" bezeichnet wird. Außerdem werden Konsumverzicht und besondere Dienste am Nächsten empfohlen. Das Einhalten der von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage gehört zu den fünf Kirchengeboten, die der Katechismus aufstellt. (fxn)