Homolka wehrt sich juristisch gegen Vorwurf des Machtmissbrauchs
Der prominente Rabbiner Walter Homolka wehrt sich juristisch gegen den Vorwurf des Machtmissbrauchs. Eine Untersuchung der Universität Potsdam hatte Ende Oktober Vorhaltungen gegen den Gründer des Abraham-Geiger-Kollegs (AGK) in Teilen bestätigt. Dies bezieht sich auf "Vorwürfe des Machtmissbrauchs". Nicht bestätigt wurden dagegen "Vorwürfe der Duldung sexuell belästigenden Verhaltens seitens seines Lebenspartners".
Homolka sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag: "Ich selbst als Betroffener des fälschlich erhobenen Vorwurfs des Machtmissbrauchs werde in dieser Woche rechtlich gegen die Universität vorgehen, damit diese Bewertung zurückgenommen wird. Auch wenn sie rechtlich und disziplinarisch zu keinen Konsequenzen geführt hat, ist jedoch ein Reputationsschaden entstanden." Ein am Sonntag veröffentlichtes Gutachten der Union progressiver Juden (UpJ) belege, dass dies "ohne rechtliche und inhaltliche Grundlage" geschehen sei.
Die Universität hatte am 26. Oktober ihre Untersuchung vorgestellt, die die Folgen des Falls für die akademischen Einrichtungen in den Blick nimmt. Dabei geht es unter dem Stichwort Machtmissbrauch insbesondere um die Frage, wie sich Homolka bei der Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten verhalten hat. Das AGK bildet als An-Institut der Universität liberale Rabbinerinnen und Rabbiner, Kantorinnen und Kantoren aus und ist für die religiöse Ausbildung zuständig. Die School of Jewish Theology gehört zur Philosophischen Fakultät der Uni und kümmert sich um die akademische Ausbildung.
Neues religionsverfassungsrechtliches Gutachten
Uni-Präsident Oliver Günther hatte bei der Vorstellung der Untersuchung gesagt, bisher ergäben sich "keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen und insofern auch keine beamtenrechtlichen". Homolka sei seit 1. Oktober wieder ordentlicher Professor im Dienst der Universität. Er habe aber im Wintersemester ein Forschungsfreisemester beantragt. Am Sonntag hatte die UpJ ihrerseits ein religionsverfassungsrechtliches Gutachten des evangelischen Kirchenjuristen Rainer Rausch vorgelegt. Darin heißt es unter anderem, die Untersuchung der Uni beachte nicht immer "das dreidimensionale Beziehungsgeflecht zwischen staatlichem Kulturverfassungsrecht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht" sowie die "daraus abzuleitenden Zuständigkeiten und Kompetenzen".
Nach Ansicht Homolkas macht dieses Gutachten deutlich, dass die UpJ die "Wertung der Auslese von Ordinationskandidaten als vermeintlichen Machtmissbrauch" ablehne. Sie wende sich gegen "die Übergriffigkeit der Universität, hier interne Vorgänge der Religionsgemeinschaft bewerten zu wollen". Die UpJ ist ein Dachverband von rund 30 liberalen jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Deutschland, Österreich und Luxemburg. Homolka lässt sein Amt als Vorstandsvorsitzender derzeit ruhen. Vorstandswahlen sind für den 11. Dezember geplant. Der KNA sagte er dazu, Ende Oktober sei ihm bei einer Vorständekonferenz der UpJ das Vertrauen ausgesprochen worden. Er sei gebeten worden, wieder für den Vorstand zu kandidieren, aber "um das Amt des Vorsitzenden werde ich mich kein drittes Mal bewerben".
Homolka selbst wehrt sich weiter gegen alle Vorwürfe. Diese hatten bundesweit und im Ausland Entsetzen und Rücktrittsforderungen hervorgerufen. Ein geplantes weiteres Gutachten des Zentralrats der Juden in Deutschland, dessen Ergebnisse bis zum Jahresende erwartet werden, untersucht auch weitere Einrichtungen, in denen Homolka Ämter übernommen hatte. Der Rabbiner hatte angekündigt, bis zur Klärung der Vorwürfe Ämter in der jüdischen Gemeinschaft ruhen zu lassen. (KNA)