Bischöflicher Bevollmächtigter und Bistumsteam eingerichtet

Diözese Limburg strukturiert Bistumsleitung um

Veröffentlicht am 13.12.2022 um 16:14 Uhr – Lesedauer: 

Limburg ‐ Der Limburger Generalvikar bekommt Unterstützung: Künftig leitet er mit einem oder einer Bischöflichen Bevollmächtigten gemeinsam die Diözesanverwaltung. Unter Vorsitz des Bischofs wird die Diözese zudem von einem Bistumsteam geleitet.

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Im Bistum Limburg kann künftig ein Laie gemeinsam mit dem Generalvikar die Verwaltung leiten. Im am Dienstag veröffentlichten und auf den vergangenen Donnerstag datierten Amtsblatt (Nr. 13/2022) setzt Bischof Georg Bätzing ein neues Bistumsstatut in Kraft, das außerdem ein "Bistumsteam" als höchstes kuriales Leitungsgremium des Bistums vorsieht. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2023.

Weiterhin ist gemäß dem Statut der Generalvikar der Leiter des Bischöflichen Ordinariats. Seine Leitungsaufgaben nimmt er aber gemeinsam mit dem Bischöflichen Beauftragten wahr, soweit die jeweilige Aufgabe nicht zwingend die Priesterweihe voraussetzt. Generalvikar und Bischöflicher Beauftragter entscheiden einvernehmlich. Die genaue Aufgabenverteilung zwischen den beiden Ämtern wird zwischen diesen vereinbart, der Bischof delegiert auf dieser Grundlage dem Beauftragten die notwendige ausführende Gewalt.

Neu eingerichtet wird außerdem ein "Bistumsteam" unter dem Vorsitz des Bischofs. Das Bistumsteam hat die Aufgabe, den Bischof in der Leitung des Bistums zu unterstützen, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten und darüber zu entscheiden. Zum Bistumsteam gehören neben Generalvikar und Bischöflichem Vertreter je eine Leitungsperson der künftig "Bereiche" genannten Ordinariatsabteilungen, eine Regionalleitung aus jeder Bistumsregion sowie ein Vertreter des Diözesancaritasverbands. Weitere Mitglieder gehören dem Bistumsteam mit beratender Stimme an, darunter ein Mitglied des Vorstands des Diözesansynodalrats.

Größere Regionen mit mehr Verantwortung vor Ort

Die neue Struktur des Bistums und seiner Leitungsgremien ist ein Ergebnis eines vor drei Jahren gestarteten Transformationsprozesses und wurde bereits im Juni bei einer gemeinsamen Tagung verschiedener diözesaner Räte und Gremien vorgestellt. Zur Bistumsreform gehört die Reduzierung der bislang elf Bezirke auf fünf Regionen, die von einem Leitungsteam aus zwei Personen geleitet werden. Über das Budget der Regionen entscheiden regionale Synodalräte.

Das Kirchenrecht sieht das Amt des Generalvikars vor, der dem Bischof “bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht" (can. 475 § 1 CIC). Generalvikare müssen zwingend Priester sein. In den vergangenen Jahren haben mehrere deutsche Bistümer ihre diözesane Verwaltung umstrukturiert und neben dem kirchenrechtlich vorgeschriebenen Amt des Generalvikars Leitungspositionen eingerichtet, die von Laien besetzt werden können. Seit 2019 leitet die Juristin Stephanie Herrmann das Ordinariat der Erzdiözese München und Freising als "Amtschefin". Im Erzbistum Hamburg wurde 2019 das Amt eines Verwaltungsdirektors eingeführt, seit 2020 hat das Bistum Eichstätt einen Amtschef und das Erzbistum Bamberg eine Ordinariatsdirektorin. Im Bistum Mainz wurde das Amt der "Bevollmächtigten des Generalvikars" eingeführt und mit einer Pastoralreferentin besetzt. Seit 2021 gibt es auch im Bistum Münster einen Verwaltungsdirektor. Zuletzt hat der Kölner Erzbischof ein Diözesangesetz für eine aus Generalvikar, Amtsleitung und Diözesanökonom bestehende Bistumsleitung in Kraft gesetzt. (fxn)