Kardinal Woelki erlässt Diözesangesetz für neue Bistumsleitung
Die genaue Aufgabenverteilung für die neue Leitung der Verwaltung des Erzbistums Köln steht nun fest. Kardinal Rainer Maria Woelki hat im aktuellen Amtsblatt das "Diözesangesetz zur Ordnung der Erzbischöflichen Kurie im Erzbistum Köln" zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. In dem Gesetz werden die Aufgaben und Befugnisse der drei höchsten Leitungsämter der bischöflichen Verwaltung festgelegt. Neben dem Generalvikar sind das der Ökonom sowie die neu geschaffene Rolle einer Amtsleitung. Anfang November hatte das Erzbistum bereits mitgeteilt, dass der Volkswirt Frank Hüppelshäuser (57) im Januar seinen Dienst als erste Amtsleitung antreten wird.
Gemäß dem Diözesangesetz wird der Generalvikar durch die Amtsleitung unterstützt. In der Aufgabenverteilung kommen dem Generalvikar die "Verantwortung für die strategisch-pastorale Ausrichtung des kirchlichen Verwaltungshandelns unter Berücksichtigung der durch den Erzbischof bestimmten pastoralen Schwerpunkte" zu sowie die Aufgaben, für die Weihegewalt oder kirchliche Leitungsgewalt vorausgesetzt sind. Dazu gehört beispielsweise die Gewährung von kirchenrechtlichen Dispensen. Außerdem ist der Generalvikar Dienstvorgesetzter des pastoralen Personals. Seit Juli ist Guido Assmann Generalvikar.
Amtsleitung für professionelle und effiziente Verwaltung zuständig
Die Aufgabe der Amtsleitung ist die "Sicherstellung einer professionellen, effizienten und im gebotenen Umfang transparenten Verwaltung" sowie die Koordination und Vernetzung aller Organisationseinheiten der Erzbischöflichen Kurie. Dabei ist sie an die vom Generalvikar im Einvernehmen mit dem Erzbischof festgelegten strategisch-pastoralen Richtlinien sowie an die wirtschaftlichen Rahmenvorgaben des Ökonomen gebunden.Der Amtsleiter ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter des Erzbistums Köln, die nicht im pastoralen Dienst stehen. Während das Amt des Generalvikars bei einer Sedisvakanz des erzbischöflichen Stuhls erlischt, bleiben Stellung und Kompetenzen der Amtsleitung auch nach dem Ausscheiden des Erzbischofs aus dem Amt unberührt.
Für die Vermögensverwaltung und die wirtschaftlichen sowie finanziellen Angelegenheiten des Erzbistums bleibt der Ökonom verantwortlich. Seit 2019 ist Gordon Sobbeck Finanzdirektor und Ökonom des Erzbistums Köln.
Trend zu geteilter Verwaltungsleitung in deutschen Bistümern
In der Präambel des Diözesangesetzes wird betont, dass die pastoralen, administrativen und wirtschaftlichen Belange des Erzbistums Köln eine leistungsfähige Diözesanverwaltung erfordern. "Dem soll die Konzentration des Amtsbereichs des Generalvikars und der Bischofsvikare auf theologisch-pastorale und strategische Aufgaben sowie die Errichtung des Amts einer Amtsleitung dienen, die den Generalvikar in Fragen administrativer Natur unterstützt", so die Präambel weiter. Die im neuen Gesetz festgeschriebene Aufgabenverteilung wurde bereits im April von Kardinal Woelki im Diözesanpastoralrat angekündigt, im Juli folgte eine Ausschreibung für die neue Stelle der Amtsleitung. "Sie setzen mit uns die richtigen Impulse für unsere Zukunft und entwickeln unsere Verwaltung konsequent weiter für die zukünftigen Herausforderungen", hieß es darin.
Das Kirchenrecht sieht das Amt des Generalvikars vor, der dem Bischof “bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht" (can. 475 § 1 CIC). Generalvikare müssen zwingend Priester sein. In den vergangenen Jahren haben mehrere deutsche Bistümer ihre diözesane Verwaltung umstrukturiert und neben dem kirchenrechtlich vorgeschriebenen Amt des Generalvikars Leitungspositionen eingerichtet, die von Laien besetzt werden können. Seit 2019 leitet die Juristin Stephanie Herrmann das Ordinariat der Erzdiözese München und Freising als "Amtschefin". Im Erzbistum Hamburg wurde 2019 das Amt eines Verwaltungsdirektors eingeführt, seit 2020 hat das Bistum Eichstätt einen Amtschef und das Erzbistum Bamberg eine Ordinariatsdirektorin. Zuletzt hatte das Bistum Mainz das Amt der "Bevollmächtigten des Generalvikars" eingeführt und mit einer Pastoralreferentin besetzt. (fxn)