Drei Schweizer Bischöfe schärfen ihren Seelsorgern ein, die Liturgie nach den Vorgaben der Kirche zu feiern. In einem Brief vom Donnerstag, den kath.ch veröffentlichte, betonen Joseph Bonnemain (Chur), Markus Büchel (St. Gallen) und Felix Gmür (Basel), dass die Gläubigen ein Recht auf Gottesdienste haben, die den Regeln und Formen der Kirche folgen. "Gemeinsames Zeugnis braucht gemeinsame Formen und Regeln", so der Brief. Hier liege man oft "weit hinter unseren Möglichkeiten" zurück. Immer wieder erhielten die Bischöfe besorgte Anfragen und Rückmeldungen zu gottesdienstlichen Feiern. Die in ihren Grundformen einheitliche Liturgie sei ein Schatz der Kirche, der Gläubigen aus aller Welt Heimat gebe: "Wir rufen deshalb nachdrücklich in Erinnerung, dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäss den Bestimmungen der Bischöfe gelten."
Ein konkreter Anlass wird in dem Schreiben selbst nicht genannt. Aus einem ebenfalls von kath.ch veröffentlichten Begleitbrief des St. Gallener Bischofs Büchel geht aber hervor, dass das Schreiben im Zusammenhang mit der Diskussion um die ehemalige Gemeindeleiterin Monika Schmid steht, die im vergangenen Jahr bei einer Eucharistiefeier als "Konzelebrantin" am Altar stand.
Der Brief bezieht sich insbesondere auf alle, die liturgischen Feiern vorstehen. "Sie alle wissen, dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet. Gerade auch dazu wird er geweiht", betonen die Bischöfe. Diese römisch-katholische Glaubensregel gelte es auch in den Schweizer Bistümern uneingeschränkt zu respektieren. Dabei gehe es nicht um uneingeschränkten Gehorsam oder gar "um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus", sondern um die Überzeugung, "dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt". Die Kirche halte seit dem frühen Christentum und in großer ökumenischer Einmütigkeit daran fest, "dass es zum Vorsitz bei der Eucharistiefeier und zum Mitsprechen des Hochgebets als konzelebrierender Priester einer sakramentalen Beauftragung, sprich: einer Ordination bedarf".
Die Bischöfe sicherten in ihrem Brief zu, die Fragen vieler zu hören, die sich eine andere Beteiligung in der Liturgie wünschen, "etwa als Frau". Auch das Anliegen einer guten und angemessenen Sprache in der Liturgie werde gehört: "Dennoch bitten wir Sie nachdrücklich darum, das Zeichen der Einheit, die Liturgie, nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen. Gerade in der weltweiten Feier der gleichen Liturgie sind wir katholisch und miteinander solidarisch." (fxn)
6. Januar 2023, 17 Uhr: Begleitschreiben Büchel ergänzt.