Bericht: Deutlich mehr Kirchenaustritte in NRW-Großstädten
Die Zahl der Kirchenaustritte bei etlichen Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen hat 2022 neue Höchstwerte erreicht. Das zeigt eine Umfrage der "Kölnischen Rundschau" (Freitag) in NRW-Großstädten und bei Amtsgerichten im Rheinland. Alle befragten Amtsgerichte, die bereits eine Auswertung vorlegen konnten, meldeten demnach einen weiteren Anstieg gegenüber dem Rekordjahr 2021.
Beim Amtsgericht Oberhausen wurden demnach im vergangenen Jahr 2.409 Kirchenaustritte registriert, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (1.176). Auch in Düren gab es gegenüber 2021 einen Anstieg um 95,8 Prozent auf nun 2.894 Austritte, wie es hieß. In der Landeshauptstadt Düsseldorf lag die Zahl der Austritte dem Bericht zufolge mit 9.653 um 59,7 Prozent über der des Vergleichsjahres 2021.
Meist eine Zunahme unter Katholiken
In absoluten Zahlen liegt Köln (20.331) vorn, was einem Plus von 5 Prozent gegenüber 2021 entspricht. Das Amtsgericht Bonn (6.146 Fälle, plus 4,2 Prozent) meldete ebenfalls eine eher moderate Steigerung, so die Zeitung. Andere Gerichte wiesen Steigerungsraten zwischen 30 und 50 Prozent oder darüber aus. Dort, wo die Gerichte die Austritte nach Konfessionen getrennt erfassen, ergab sich meist eine Zunahme des Anteils der bisherigen Katholiken unter den Ausgetretenen. 2021 hatten 155.322 Menschen die Kirchen in NRW verlassen.
Die Kirchenmitgliedschaft werde für die Menschen immer weniger plausibel, sagte Petra-Angela Ahrens vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der Zeitung. Mittlerweile gebe es eine Art Sogeffekt. "Gerade bei Jüngeren erleben wir verstärkt einen Kirchenaustritt bei Gelegenheit, der keinen besonderen Anlass wie kirchliche Skandale oder enttäuschende Erfahrungen braucht, manchmal sogar in Absprache mit Familienangehörigen oder Freunden", so die Expertin. Die Kirchenmitgliedschaft sei "begründungspflichtig" geworden.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass es in NRW bei Terminen für Kirchenaustritte zu deutlich unterschiedlichen Wartezeiten kommt. Wie aus einem Bericht des Justizministeriums hervorgeht, erhalten Austrittswillige zum Beispiel an den Amtsgerichten in Lübbecke und Minden sofort einen Termin, während sie in Neuss bis zu dreieinhalb Monate warten müssen. Die FDP-Fraktion sieht in der unterschiedlichen Terminvergabe einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Justizministerium wies den Vorwurf zurück. (tmg/KNA)