Erzbistum setzt Vorschlag des Synodalen Weges zur Laienbeteiligung um

Nach Beratung mit Laien: Paderborner Bischofswahl-Liste bei Nuntius

Veröffentlicht am 26.01.2023 um 20:00 Uhr – Lesedauer: 

Paderborn ‐ Die Suche nach einem neuen Paderborner Erzbischof schreitet voran. In zwei Treffen erarbeiteten Laien und Domkapitel eine Kandidatenliste. Diese liegt nun beim Apostolischen Nuntius. Unklar ist, ob die Laien im Anschluss auch tatsächlich mitwählen dürfen.

  • Teilen:

Die Suche nach einem neuen Paderborner Erzbischof schreitet voran. "Wir alle hoffen, zum Liborifest den Namen unseres neuen Erzbischofs zu kennen", sagte Diözesanadministrator Michael Bredeck am Donnerstagabend in Paderborn. In zwei Treffen hätten die 14 Mitglieder des Metropolitankapitels gemeinsam mit 14 Laiinnen und Laien zunächst ein Profil für den neuen Erzbischof erstellt und dann Namensideen zusammengetragen. Nun sei eine Vorschlagsliste aus dem Erzbistum an den Apostolischen Nuntius in Berlin übermittelt worden, der weitere Kandidaten-Vorschläge von Erzbischöfen und Bischöfen sammele. 

Trotz kirchenrechtlicher Vorbehalte konkretisierte das Erzbistum Paderborn das Vorhaben, Laien an der Bischofswahl zu beteiligen. Per Losentscheid wurden im September neun Gläubige für das neue Gremium bestimmt. Hinzu kamen drei Vertreter vom Diözesanpastoralrat sowie je ein Vertreter der Katholischen Schulen im Erzbistum sowie des Diözesan-Caritasverbandes. Das Erzbistum hatte nach einer Empfehlung des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg angekündigt, Laien an der bevorstehenden Wahl des neuen Erzbischofs zu beteiligen. Es ist damit das erste der 27 deutschen Bistümer, das einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung des Synodalbeschlusses vorgelegt hat.

Laienbeteiligung bei endgültiger Wahl ist unklar

Die Paderborner Vorschlagsliste wird über den Apostolischen Nuntius nach Rom geschickt. Papst Franziskus schickt im Anschluss eine Liste mit drei Namen zurück nach Paderborn, aus der normalerweise das Domkapitel einen neuen Erzbischof wählt. Ob sich an dieser Wahl auch die Laiengruppe beteiligen darf, ist jedoch unklar. Für eine solche Wahlbeteiligung müsste Papst Franziskus zuerst das sogenannte päpstliche Geheimnis auf die Laiengruppe ausweiten, damit sie die Namen auf der Dreierliste erfährt. Laut Preußenkonkordat – einem Staatskirchenvertrag, der unter anderem für das Erzbistum Paderborn gilt – ist einzig das Domkapitel als Wahlgremium festgelegt. (ben/epd/KNA)