Neues Arbeitsrecht gilt in fast allen Bistümern – drei fehlen noch
Das neue kirchliche Arbeitsrecht gilt bereits in fast allen deutschen Diözesen. Am 1. Februar trat die novellierte Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Bistum Fulda in Kraft, 24 weitere Bistümer haben die Reform teilweise rückwirkend zum 1. Januar umgesetzt. Lediglich im Erzbistum Freiburg, im Bistum Görlitz und in der Militärseelsorge gilt noch das Arbeitsrecht in seiner 2015 reformierten Fassung, eine Umsetzung ist aber auch dort angekündigt. Mit der im November von den deutschen Bischöfen beschlossenen Reform der Grundordnung wird das kirchliche Arbeitsrecht deutlich liberalisiert. Da auf der Ebene der Bischofskonferenz keine Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht besteht, muss das beschlossene Muster von jedem Diözesanbischof einzeln für sein Bistum als Diözesangesetz in Kraft gesetzt werden.
Auf Anfrage teilte eine Sprecherin des Bistums Görlitz am Mittwoch mit, dass die Änderung dort bereits durch den Bischof unterzeichnet sei und voraussichtlich im nächsten Amtsblatt veröffentlicht werde. Kirchliche Gesetze werden erst mit ihrer Promulgation, also ihrer öffentlichen Bekanntmachung, wirksam. Im Jurisdiktionsbereich des katholischen Militärbischofs laufe die Überarbeitung, die neue Grundordnung werde zur In-Kraft-Setzung vorbereitet, teilte ein Sprecher des Katholischen Militärbischofsamts am Montag mit.
Unterschiedliche Ansätze bei der Umsetzung
Das Erzbistum Freiburg hatte bereits im Januar angekündigt, dass vor Inkraftsetzung erst noch die Arbeitsvertragsordnung und weitere Ordnungen geändert werden müssten, um eventuelle Widersprüche zur neuen Grundordnung zu beseitigen. Faktisch werde die neue Grundordnung in der Erzdiözese Freiburg aber bereits jetzt angewandt, so der Sprecher im Januar: "Bis dahin können sich Mitarbeitende darauf verlassen, dass die Prinzipien der Reform schon jetzt für sie gelten." Mittlerweile hätten die Vorbereitungsgruppen ihre Arbeit aufgenommen, damit die für die Arbeitsvertragsordnung des Erzbistums zuständige Kommission zügig vorankommt, teilte das Erzbistum am Dienstag mit.
Mit der neuen Grundordnung erkennen die Bischöfe Vielfalt unter ihren Beschäftigten als Bereicherung an und schaffen Diskriminierungen aufgrund von Lebensform und sexueller Identität ab. Künftig soll der "Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre," rechtlichen Bewertungen entzogen werden, heißt es in der Grundordnung. Für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung droht auch für katholische Beschäftigte nicht mehr die Kündigung. (fxn)