Gericht gibt Homolka im Streit mit Zentralrat teilweise Recht
Das Landgericht Berlin hat dem prominenten Rabbiner Walter Homolka im Rechtsstreit mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland teilweise Recht gegeben. Der Zentralrat darf die im Dezember präsentierten vorläufigen Ergebnisse eines Gutachtens ("Executive Summary") über mutmaßliches Fehlverhalten Homolkas in verschiedenen jüdischen Einrichtungen nur in Teilen weiterhin veröffentlichen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch nach einem Urteil des Landgerichts Berlin erklärte.
Zulässig seien lediglich Äußerungen, "die auf Fehlverhalten unterhalb der Schwelle des Strafrechts Bezug nehmen", so die Sprecherin. Nicht mehr veröffentlichen darf der Zentralrat dagegen Äußerungen, die sich auf einen "mutmaßlichen Verdacht der Begehung von Straftaten, nämlich der Nötigung, versuchten Nötigung, Verleumdung, Beleidigung und Vorteilsannahme" beziehen. Das Landgericht gab damit einem Antrag von Homolkas Anwälten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung der Beschuldigungen teilweise statt, wies den Antrag im Übrigen aber zurück.
Unterschiedliche Bewertungen
Nach der Bekanntgabe des Urteils betonte der Zentralrat, dass das Gericht von den 21 angegriffenen Formulierungen der Gutachter 14, die vor allem Machtmissbrauch beträfen, für zulässig halte. Damit sei Homolka "überwiegend mit seinem Versuch gescheitert, die Feststellungen der Gutachter verbieten zu lassen".
Homolkas Anwälte, die Kanzlei Behm Becker Geßner, werteten das Urteil dagegen als wichtigen Erfolg für ihren Mandanten. Sie hoben hervor, dass das Gericht "im Vergleich zu den schwerwiegenden Verdachtsäußerungen lediglich Äußerungen unterhalb des Strafrechts" nicht untersagt habe.
Die vorläufigen Ergebnisse des Gutachtens betreffen unter anderem Vorwürfe, die Homolkas Leitung des von ihm gegründeten Potsdamer Abraham-Geiger-Kollegs betreffen, einer Ausbildungsstätte für liberale Rabbinerinnen und Rabbiner sowie Kantorinnen und Kantoren. Homolkas Rechtsvertreter, die Kanzlei Behm Becker Geßner, hatten erklärt, dass die Veröffentlichung der sogenannten Executive Summary Homolkas Persönlichkeitsrechte massiv verletzt habe. (KNA)
Update 22.02., 16:30 Uhr: Ergänzt um die Absätze drei und vier.