Ehemaliger Ettaler Mönch soll auch in Sachsen Taten begangen haben

Missbrauch: Weitere Vorwürfe gegen verurteilten früheren Benediktiner

Veröffentlicht am 24.02.2023 um 14:14 Uhr – Lesedauer: 

Dresden/Wechselburg ‐ Ein früherer Mönch, der 2016 wegen sexuellen Missbrauchs im bayerischen Benediktinerkloster Ettal zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden war, soll auch im Kloster Wechselburg Taten begangen haben. Das gab das sächsische Kloster jetzt bekannt.

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Ein 2016 wegen sexuellen Missbrauchs im bayerischen Benediktinerkloster Ettal verurteilter früherer Mönch soll auch im Filialkloster im sächsischen Wechselburg Missbrauchstaten begangen haben. "In der letzten Zeit haben sich drei Menschen gemeldet und mitgeteilt, dass sie hier im Kloster – im Jugendfamilienhaus Wechselburg – von einem ehemaligen Mönch, Pater G., missbraucht worden seien. In allen drei Fällen halte ich die Vorwürfe für sehr plausibel", erklärte der Prior des Klosters, Pater Maurus Kraß, am Donnerstag im MDR.

Bereits am Montag hatte das Kloster nördlich von Chemnitz eine entsprechende Erklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Darin ermutigte es die Betroffenen "zur Anzeige dieser strafbaren Handlungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft" und empfahl, sich dabei anwaltlich beraten und begleiten zu lassen. Das Kloster sei bereit, "unbürokratisch die Kosten für die anwaltliche Erstberatung zur Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche der Betroffenen bzw. der Erstberatung mit einem Zeugenbeistand zu übernehmen“. Zudem seien die Betroffenen eingeladen, sich an den Prior zu wenden. „Uns ist es wichtig, den Betroffenen zuzuhören und Unterstützung anzubieten", betonte das im Bistum Dresden-Meißen liegende Kloster.

"Das war ein ganz großer Fehler"

G. war im August 2016 vom Landgericht München II wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen im Internat des Klosters Ettal zu sieben Jahr Gefängnis verurteilt worden. Er hatte sich 2004 und 2005 mehrfach und teils schwer an einem 1991 geborenen Schüler vergangen. Ein Jahr zuvor war G. bereits wegen sexuellen Missbrauchs in 21 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der zweite Prozess kam zustande, nachdem ein Betroffener weitere Vorwürfe gegen den Mönch erhoben hatte.

Bild: ©Fotolia.com/Heiko Zahn

Das sächsische Kloster Wechselburg liegt nördlich von Chemnitz.

Nach Bekanntwerden der ersten Missbrauchsvorwürfe in Ettal war G. 2005 nach Wechselburg geschickt worden. Dort übernahm er – nachdem ein unabhängiges psychologisches Gutachten zuvor bescheinigt hatte, dass er weiter vollumfänglich für die Betreuung und Seelsorge Minderjähriger eingesetzt werden könne – die Leitung des klostereigenen Kinder- und Familienhauses. "Aus heutiger Sicht hätte der ehemalige Mönch niemals hier in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden dürfen. Das war ein ganz großer Fehler", so Pater Kraß gegenüber dem MDR. Kraß selbst hatte 2005 als damaliger Schulleiter in Ettal Kenntnis von den Vorwürfen gegen G. erhalten, bevor er 2011 selbst nach Wechselburg gegangen war.

Betroffenensprecherin kritisiert das Bistum Dresden-Meißen

Die Sprecherin des Betroffenenbeirats der ostdeutschen Bistümer, Sabine Otto, begrüßte gegenüber katholisch.de die "klare Haltung" des Wechselburger Priors, insbesondere das Angebot für die Kostenübernahme für die anwaltliche Erstberatung und das "engagierte Präventionskonzept". Zugleich kritisisierte sie im MDR das Bistum Dresden-Meißen, das in Wechselburg regelmäßig Angebote der Bistumsjugendseelsorge veranstaltet: "Ich denke, dass das Bistum seiner Verantwortung überhaupt nicht nachgekommen ist." Bislang versuche die Diözese die Verantwortung für das, was im Kloster Wechselburg passiert sei, vollständig den Benediktinern zuzuschieben.

Das Bistum erklärte am Mittwoch auf seiner Internetseite, dass man mit Bestürzung erfahren habe, dass dem Kloster Wechselburg neue Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Pater G. bekannt geworden seien. "Da im Kloster Wechselburg regelmäßig auch Angebote unserer Bistumsjugendseelsorge stattfinden, nehmen wir diese Vorwürfe sehr ernst und gehen dem Verdacht nach. Wir stehen dazu in engem Kontakt mit dem Prior des Klosters", so die Diözese. Man unterstütze alle Aufklärungsbemühungen des Klosters und ermutige mögliche weitere Betroffene und Mitwissende, sich bei den Ansprechpersonen des Klosters, des Bistums oder der Staatsanwaltschaft zu melden. (stz)

24.02., 16:30 Uhr: Ergänzt um ein weiteres Zitat der Sprecherin des Betroffenenbeirats