Bistümer und Landeskirchen veröffentlichen Leitfaden

Kirchen in NRW wollen ihre Gebäude ökumenisch nutzen

Veröffentlicht am 22.03.2023 um 13:24 Uhr – Lesedauer: 

Paderborn ‐ Ob Kirchen, Pfarrheime oder Gemeindezentren: Die Bistümer und Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen wollen ihre Gebäude künftig stärker gemeinsam nutzen. Wie das gehen kann und was zu beachten ist, zeigt ein neuer Praxisleitfaden.

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Die katholische und die evangelische Kirche in Nordrhein-Westfalen wollen Kirchen und Gemeindehäuser stärker gemeinsam nutzen. Unter dem Titel "Und wenn wir alle zusammenziehen?" haben Bistümer und Landeskirchen dazu einen Praxisleitfaden veröffentlicht, wie die Erzdiözese Paderborn am Mittwoch mitteilte. Angesichts der Fortschritte in der Ökumene sowie sinkender Mitgliederzahlen rufen die Kirchenleitungen ihre Gemeinden zu mehr Zusammenarbeit auf.

Der Leitfaden bietet Hinweise und Anregungen für ein miteinander abgestimmtes Vorgehen der Konfessionen, wenn sie seelsorglich genutzte Immobilien aufgeben müssen. Zugleich geht es auch um die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren. Neben katholischer und evangelischer Kirche sind in der Handreichung auch freikirchliche, orthodoxe und orientalische Gemeinden angesprochen. Anstelle konfessioneller Doppelstrukturen in Orts- oder Stadtteilen werben die Autoren für eine gemeinsame ökumenische Präsenz.

"Stimmen Sie Ihre Planungen untereinander ab"

"Suchen Sie bei anstehenden Veränderungen frühzeitig den Kontakt zu den Nachbargemeinden der jeweils anderen Konfessionen und stimmen Sie Ihre Planungen untereinander ab", forderte etwa der Übergangsleiter des Erzbistums Paderborn, Michael Bredeck, die Gemeinden auf. "Prüfen Sie, ob die gemeinsame Nutzung einer Kirche oder eines Gemeindehauses die Möglichkeit bietet, ökumenisch gemeinsam im Stadtteil präsent zu bleiben, Gottesdienste vor Ort zu feiern und kirchliche Angebote dezentral fortzuführen."

Vor einigen Monaten hatten bereits eine evangelische und eine katholische Gemeinde in Münster-Nienberge eine solche Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Der landesweite Leitfaden wird herausgegeben von den (Erz-)Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn sowie den evangelischen Landeskirchen Lippe, Rheinland und Westfalen. Erhältlich ist er als PDF oder gedrucktes Heft über die Webseiten der Landeskirchen und Bistümer. (KNA)