Liturgie-Verbot für nicht-anerkannte geistliche Gemeinschaft in Fulda
Der Fuldaer Bischof Michael Gerber hat der kirchlich nicht-anerkannten Gemeinschaft "Geist und Sendung" per Dekret die Feier jeglicher Sakramente und Sakramentalien in ihren Räumlichkeiten in Fulda verboten. Laut dem im aktuellen Amtsblatt der Diözese am Freitag veröffentlichten Dekret darf die Gemeinschaft außerdem bei sich die Eucharistie nicht aufbewahren. In der Gemeinschaft, die sich auf ihrer Webseite als "benediktinische, katholische Gemeinschaft von jungen Erwachsenen und Familien" beschreibt, wurden laut der Begründung der bereits im Januar ergangenen Anweisung auch ohne Zustimmung der zuständigen kirchlichen Autorität Taufen gespendet. Die Gemeinschaft selbst wollte sich nicht äußern. Auf Anfrage von katholisch.de sagte ein Sprecher am späten Freitag, dass es sich um Angelegenheiten handle, für die weitere Gespräche nötig seien.
Der Bischof sei nach sorgsamer Abwägung aller Umstände zu dem Schluss gekommen, dass in Anbetracht dieser Umstände die Räumlichkeiten und Grundstücke der Gemeinschaft kein geeigneter Ort katholischer Liturgie sein können. "Hierdurch würde eine Kirchlichkeit der Gemeinschaft Geist und Sendung suggeriert, die tatsächlich nicht gegeben ist", so Gerber. Eine fortgesetzte Feier der Liturgie würde bei den Gläubigen Verwirrung über den kirchlichen Status der Gemeinschaft erzeugen. Nach Ansicht des Bischofs gibt es auch keine zwingenden Umstände, die eine Erlaubnis für liturgische Feiern bei der Gemeinschaft rechtfertigen würden. Die vorhandenen Räumlichkeiten seien auch kein geziemender Ort für Gottesdienste; daher könne dort auch nicht die Eucharistie aufbewahrt werden.
Abbruch des Kontakts zum Bistum
Laut der Begründung des Dekrets hat sich die Gemeinschaft nie um eine kirchliche Anerkennung bemüht, auch wenn es vereinzelt eine Zusammenarbeit mit dem Bistum gegeben habe. 2021 erklärte die Gemeinschaft demnach, nicht mehr am Treffen der geistlichen Gemeinschaften des Bistums teilnehmen zu wollen, ein Gesprächswunsch des bischöflichen Beauftragten für die geistlichen Gemeinschaften wurde mit der Begründung abgelehnt, es gebe keinen Gesprächsbedarf. "Somit ist die Gemeinschaft nicht mehr bloß nicht anerkannt, sondern hat darüber hinaus einen Akt der Distanzierung von der Kirche gesetzt", so Gerber.
Nach eigener Darstellung ist die als Verein organisierte Gemeinschaft "Geist und Sendung" ein "modernes Kloster für alle". Sie geht auf Einkehrtage von Jugendlichen Anfang der 1980er-Jahre zurück, die 1989 in einem Entschluss mündete, nach der Benediktsregel zu leben. 1994 habe der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba das Konzept begrüßt, seit 1995 hat die Gemeinschaft ihren Sitz in Fulda, wo sie vier Wohn- und Gästehäuser und eine Kapelle auf dem Gebiet der ehemaligen Kaserne der US-Armee nutzt. 2007 sollen 16 Erwachsene und fünf Kinder in der Klostergemeinschaft gelebt haben, insgesamt umfasse der Freundeskreis etwa 500 Personen. (fxn)