Auf Basis der im März veröffentlichten neuen Musterordnung der DBK

Bistum Essen reformiert "Missio Canonica"-Ordnung für Lehrkräfte

Veröffentlicht am 28.04.2023 um 11:19 Uhr – Lesedauer: 

Essen ‐ Knapp zwei Monate nach der Veröffentlichung der neuen Musterordnung der Bischofskonferenz für die Erteilung der "Missio Canonica" hat das Bistum Essen seine Ordnung für die kirchliche Lehrerlaubnis für katholische Religionslehrkräfte reformiert.

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Das Bistum Essen hat seine Ordnung für die kirchliche Lehrerlaubnis für katholische Religionslehrerinnen und -lehrer reformiert. Demnach werden Lehrkräfte vor der Erteilung der "Missio Canonica" genannten Lehrerlaubnis künftig nicht mehr nach ihrer persönlichen Lebensführung gefragt, teilte das Bistum am Freitag in Essen mit. Stattdessen gäben die Lehrkräfte ein "zeitgemäß formuliertes" Versprechen ab, in dem sie erklärten, "die Lehre der katholischen Kirche im Religionsunterricht und in der Schule glaubhaft und wertschätzend abzubilden" und sich mit der "eigenen Religiosität in der weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft bewusst und authentisch zu positionieren und so ein glaubwürdiges Zeugnis christlichen Lebens zu geben".

Lehrkräfte sollen "in kritischer Loyalität" zu lebendiger Kirche beitragen

Anfang März hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) eine neue Musterordnung für die Erteilung der "Missio Canonica" veröffentlicht. Die private Lebensführung katholischer Religionslehrerinnen und -lehrer hat danach künftig keinen Einfluss mehr auf die Erteilung der Lehrerlaubnis. Praktisch bedeutet das, dass auch offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen die "Missio Canonica" nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden darf. Die neue Ordnung löste die seit 1973 gültigen Rahmenbedingungen für Religionslehrerinnen und -lehrer ab. Damit gelten für sie nun dieselben arbeitsrechtlichen Voraussetzungen wie für andere in der katholischen Kirche ausgeübte Berufe. Für diese war im November vergangenen Jahres eine neue Grundordnung verabschiedet worden. Da Religionslehrkräfte allerdings nicht automatisch im Kirchendienst stehen, waren sie davon bisher ausgenommen gewesen.

Wie das Bistum Essen mitteilte, betont die neue "Missio Canonica"-Ordnung die Partnerschaft zwischen Bistum und Lehrkräften. So heiße es in der Präambel: Mit der Lehrerlaubnis "bringt der Diözesanbischof sein Vertrauen in die Religionslehrkräfte und seine Verbundenheit mit ihnen zum Ausdruck. Die kirchlichen Bevollmächtigungen sind Ermutigung, sich als katholische Personen in der weltanschaulich pluralen Schulgemeinschaft zu positionieren und Brücken zu bauen zwischen Schule und Kirche. Diese Ermutigung ist mit der Zusage verbunden, dass die Kirche die Religionslehrkräfte in ihrer anspruchsvollen und herausfordernden Tätigkeit begleitet und unterstützt." Diese Unterstützung beginne bereits im Studium über das sogenannte Mentorat, das Lehramtsstudierenden mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Neue Ordnung muss in jedem einzelnen Bistum in Kraft gesetzt werden

Während die bisherige Ordnung zudem die Teilnahme der Lehrkräfte "am Leben einer Gemeinde, besonders am Sonntagsgottesdienst" betont habe, verweist die Neufassung den Angaben zufolge auf "die Teilnahme am vielfältigen Leben der Kirche im Bistum Essen". Zudem erwarte man von den angehenden Lehrkräften, dass sie "in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und für Menschen in einer pluralen Gesellschaft einladend ist", zitierte Eberhard Streier, Co-Leiter des Bereichs Schule und Hochschule im Bistum Essen, aus der neu formulierten Ordnung.

In Münster tritt die neue "Missio"-Ordnung zum 1. Mai in Kraft, wie die Diözese ebenfalls am Freitag mitteilte. Weil die DBK keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich des kirchlichen Lehrrechts hat, muss die neue "Missio Canonica"-Ordnung von den einzelnen Diözesanbischöfen in jedem Bistum als bischöfliches Recht in Kraft gesetzt werden. (stz)