Keine Auftritte in Bistumsräumlichkeiten erlaubt

Bistum Fulda untersagt "Heilungsdienst" von Mystiker

Veröffentlicht am 02.05.2023 um 14:06 Uhr – Lesedauer: 

Fulda ‐ Seit Jahren berichtet ein ehemaliger Kampfsportler von mystischen Erfahrungen und Heilungen auf seine Gebete hin. Im Bistum Fulda kann Alan Ames nun nicht mehr in kirchlichen Räumen auftreten – sein "Heilungsdienst" ist dort unerwünscht.

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Der britisch-australische Mystiker und ehemalige Kampfsportler Alan Ames darf in Räumen des Bistums Fulda nicht mehr auftreten. Grund für das Verbot ist der von ihm praktizierte "Heilungsdienst", der sich laut der im aktuellen Amtsblatt veröffentlichten Anweisung mit den pastoralen Grundlinien der Diözese nicht vereinbaren lässt. In den zurückliegenden Jahren habe es wiederholt Anfragen mit Blick auf Auftritte von Ames gegeben. Die von Bischof Michael Gerber unterzeichnete Anweisung ist wortgleich mit einer bereits 2013 im Erzbistum Freiburg ergangenen Anordnung.

Der 1953 in London geborene Ames macht nach eigenen Angaben immer wieder mystische Erfahrungen. 1993 sei ihm die Gottesmutter erschienen, später habe er auch die Stimme Jesu und Gottes vernommen. Aufgrund seiner mystischen Erlebnisse habe er sein Leben von Grund auf verändert. Seither ist er als geistlicher Autor und Vortragsredner tätig. Auf seine Gebete hin sollen sich Heilungen ereignet haben. Vor den Gotteserfahrungen war Ames Mitglied und später Kapitän der australischen Aikido-Nationalmannschaft.

Keine kirchliche Anerkennung der Privatoffenbarungen

Seinem Buch "Durch die Augen Jesu" wurde 2011 die amtliche Druckerlaubnis (Imprimatur) durch den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem, Fouad Twal, erteilt. Seine Vortragstätigkeit wird teilweise von offiziellen kirchlichen Stellen unterstützt. Unter anderem war er 2002 Redner beim Weltjugendtag in Toronto und 2006 beim Eucharistischen Kongress in Atlanta (USA). Die Offenbarungen, die Ames erhalten haben will, sind nicht kirchlich anerkannt. Zuständig für die Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen ist in erster Linie der Ortsbischof.

Ende März hatte Bischof Gerber bereits einem nicht anerkannten Kloster in Fulda untersagt, in den eigenen Räumlichkeiten die Eucharistie zu feiern. Der Bischof sei nach sorgsamer Abwägung aller Umstände zu dem Schluss gekommen, dass in Anbetracht dieser Umstände die Räumlichkeiten und Grundstücke der Gemeinschaft kein geeigneter Ort katholischer Liturgie sein können. "Hierdurch würde eine Kirchlichkeit der Gemeinschaft Geist und Sendung suggeriert, die tatsächlich nicht gegeben ist", so Gerber. (fxn)