Oberstes Kirchengericht entscheidet für Kardinal im Streit um Finanzen
Das oberste Kirchengericht stärkt dem indischen Kardinal George Alencherry im Konflikt um finanzielle Verluste aus Landverkäufen den Rücken. Die Apostolische Signatur bestätigte Mitte März eine Entscheidung des Ostkirchendikasteriums, demzufolge der Kardinal nicht persönlich für Verluste haftbar gemacht werde, teilte der Sprecher der syro-malabarischen Kirche am Wochenende mit. Stattdessen sollen die Verluste durch anderweitige Landverkäufe ausgeglichen werden. Kampagnen für eine persönliche Haftbarmachung des Kardinals seien zu unterlassen. Eine Gruppe von Priestern hatte gegen die Entscheidung des Dikasteriums aus dem Juni 2021 Rechtsmittel eingelegt. Gläubige, die weiterhin eine persönliche Haftung von Alencherry fordern, drohten nun kirchenrechtliche Sanktionen, so der Sprecher.
Alencherry wird vorgeworfen, an den zuständigen Gremien vorbei für Grundstücksgeschäfte in der Stadt Kochi verantwortlich zu sein, die zu einem Verlust von umgerechnet um die 10 Millionen Euro für das Großerzbistum Ernakulam-Angamaly geführt haben. Der Kardinal verweist dagegen darauf, den Priesterrat des Großerzbistums wie vom Gesetz vorgesehen beteiligt zu haben, gestand aber Verwaltungsfehler und Fehler bei der Ausübung seiner Aufsichtspflicht ein. Wegen der Vorwürfe muss sich Alencherry auch vor staatlichen Gerichten verantworten. Zuletzt sagte er Anfang des Jahres vor Gericht aus. Mitte März lehnte der Oberste Gerichtshof Indiens einen Antrag des Kardinals ab, die laufenden Strafprozesse gegen ihn einzustellen.
Tief gespaltenes Großerzbistum
Aufgrund der Vorwürfe entzog die Synode der syro-malabarischen Kirche Anfang 2018 Alencherry die Leitung der administrativen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Großerzbistums, im selben Jahr ernannte Papst Franziskus einen Apostolischen Administrator, der nach gut einem Jahr wieder von diesem Amt entbunden wurde. Seit Ende Juli 2022 wird das Großerzbistum wieder von einem Apostolischen Administrator geleitet.
Das Großerzbistum ist auch durch einen Streit um die Liturgie tief gespalten. Dabei geht es vor allem um die Zelebrationsrichtung. Laut einem vom Vatikan gebilligten Kompromiss sind die syro-malabarischen Priester gehalten, bis zum Hochgebet die Messe mit dem Gesicht zur Gemeinde zu feiern, sich dann umzudrehen, um sich dann zum Ende des Gottesdienstes wieder der Gemeinde zuzuwenden. Alencherry gilt als Befürworter des Reformkompromisses, der die Verfechter der verschiedenen Zelebrationsrichtungen vereinen soll. Die mit Rom unierte syro-malabarische Kirche im südwestindischen Kerala führt ihre Wurzeln auf den Apostel Thomas zurück, der Jerusalem im Jahr 40 verlassen haben soll und der Legende nach im Jahr 53 nach Indien kam. Zum Großerzbistum Ernakulam-Angamaly gehören über 650.000 Katholiken. (fxn)