Celebret von Priestern und Ordensleuten künftig digital überprüfbar

Frankreichs Kirche führt landeseinheitlichen Priesterausweis ein

Veröffentlicht am 11.05.2023 um 15:11 Uhr – Lesedauer: 

Paris ‐ Wenn ein unbekannter Priester in einer Kirche Gottesdienst feiern will, muss er eine Bescheinigung vorweisen – das Celebret. In Frankreich wird die Überprüfung, ob es sich um echte Geistliche oder Hochstapler handelt, nun deutlich einfacher.

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Französische Geistliche können sich künftig mit einer landesweit einheitlichen Klerikerkarte ausweisen. Am Mittwoch stellte die französische Bischofskonferenz die neue Version des Celebrets für französische Priester und Diakone vor. Alle in französischen Diözesen oder Orden inkardinierten oder im Land tätigen Kleriker sind in einer zentralen Datenbank gespeichert. Durch das Scannen eines QR-Codes kann die Echtheit des Ausweises überprüft werden. Außerdem sind in der Datenbank gegen die Karteninhaber vorliegende kirchenrechtliche Auflagen wie Zelebrationsverbote hinterlegt.

Das neue Celebret kann als Karte im Personalausweisformat oder als QR-Code auf dem Smartphone verwendet werden und enthält neben Passfoto und Daten zur Person auch Informationen zur Inkardination, also der Zugehörigkeit zu einer Diözese oder einem Orden. Es ist jeweils für ein Jahr gültig. Aus Datenschutzgründen wird bei einer einfachen Anfrage nur angezeigt, ob es Einschränkungen für den geistlichen Dienst gibt, erst nach Eingabe einer geheimen vierstelligen PIN kann die genaue Art der Sanktion angezeigt werden. Neben Auflagen zur Feier von Sakramenten und Sakramentalien sowie Einschränkungen im Umgang mit Minderjährigen können in einem Freitextfeld auch Sonderfälle erfasst werden.

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Die Einführung der Datenbank und des landeseinheitlichen Celebrets wurde 2021 von der französischen Bischofskonferenz im Rahmen von Maßnahmen gegen Missbrauch beschlossen. In der Datenbank sind nach Angaben der Bischofskonferenz aktuell alle 13.000 Priester und 3.000 Diakone des Landes. Das universale Kirchenrecht regelt, dass dem für eine Kirche verantwortlichen Priester unbekannte Geistliche dann zur Zelebration zugelassen werden müssen, wenn sie ein Empfehlungsschreiben ihres zuständigen Oberen vorlegen. Dieses Celebret genannte Schreiben ist vor allem auf Reisen und bei großen Veranstaltungen wichtig, um Betrug zu verhindern. Auch in Deutschland sorgen falsche Priester regelmäßig für Schlagzeilen. Zuletzt wurde ein Fall eines Laien aus dem Bistum Speyer bekannt, der sich unter anderem im Bistum Rottenburg-Stuttgart als Priester ausgab und sogar ein Kind taufte. (fxn)