Verbünde werden zum 1. Januar 2024 errichtet

Bistum Münster: Pfarreien werden 45 Pastoralen Räumen zugeordnet

Veröffentlicht am 24.05.2023 um 10:31 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Im Bistum Münster geht die Pfarreienreform den nächsten Schritt: Kommendes Jahr wird es Pfarreienverbünde geben, die sogenannten Pastoralen Räume. Dem Bistum ist jedoch wichtig, dass andere Strukturen unangetastet bleiben.

  • Teilen:

Im Bistum Münster werden die 207 Pfarreien ab kommendem Jahr 45 Pastoralen Räumen zugeordnet. Diese sollen zum ersten Januar durch Bischof Felix Genn kirchenrechtlich errichtet werden, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Mit der Entscheidung greife Genn die Empfehlungen des Diözesanrats auf, der im April Vorschläge für territoriale Zuordnungen gemacht hatte.

Mit den Pastoralen Räumen seien keine Pfarreifusionen verbunden, so das Bistum. Es soll jedoch Kooperationen innerhalb der Räume geben. Das Ziel der neuen Einheiten besteht laut Genn darin, "zukunfts- und tragfähige Strukturen zu schaffen, in denen Frauen und Männer, freiwillig Engagierte und Hauptberufliche, das Evangelium vor Ort verkünden und leben" könnten. Er betonte, dass der Prozess hin zu diesen Strukturen synodal gestaltet werde. Dabei seien die territorialen Zuordnungen ein wichtiger Schritt, dieser Prozess sei damit jedoch noch nicht am Ende. Viele inhaltliche Fragen seien noch offen. Aktuell arbeiteten vierzehn Themengruppen mit insgesamt rund 140 Personen daran. Ende des Jahres wird mit weiteren Ergebnissen gerechnet.

Zwei Lücken

In der territorialen Verteilung der Pastoralen Räume gibt es noch zwei Lücken. Eine davon ist der Pastorale Raum Recklinghausen/Herten, für den es zunächst einen Runden Tisch geben soll. Auch dies war ein Vorschlag des Diözesanrats gewesen. Ziel dabei ist, bis 2028 einen Pastoralen Raum zu gründen. Des Weiteren bleibt die Pfarrei St. Liudger in Münster zunächst ohne Zuordnung. Sie soll in den nächsten Jahren einen Prozess aufsetzen, um ein Votum für eine Zugehörigkeit abzugeben.

Bereits im Januar hatte das Bistum mitgeteilt, dass die Leitung der Pastoralen Räume nicht mehr in der Hand eines Priesters liegen müsse. Es solle in jedem Pfarreienverbund eine Verwaltungsleitung geben, zudem soll das Pastoralpersonal künftig innerhalb eines Raumes anstatt innerhalb der Pfarreigrenzen arbeiten. (cph)