"Wir sind keine Türsteher vor dem Festsaal der Eucharistie"

Bischof Meier: "Verweigern wir keinem die Kommunion"

Veröffentlicht am 08.06.2023 um 09:18 Uhr – Lesedauer: 

Augsburg ‐ "Was Papst Franziskus unermüdlich wiederholt, sollte auch unser Maßstab sein: Schwingen wir uns nicht zum Richter über andere auf!": Augsburgs Bischof Bertram Meier hat sich gegen Ausgrenzungen bei der Kommunion gewandt.

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Der Augsburger Bischof Bertram Meier hat sich gegen Ausgrenzungen bei der Kommunion gewandt. "In den Diskussionen um Diversität und sexuelle Orientierung greifen wir zu kurz, wenn wir im Hinblick auf den Empfang der Kommunion darüber befinden wollen, wer hinzutreten darf und wer nicht", sagte Meier laut Manuskript an Fronleichnam im Augsburger Dom. "Verweigern wir keinem die Kommunion, der darum bittet!" Meier ergänzte, im eigenen Kreis bleiben zu wollen, sei kein eucharistischer Lebensstil. "Unser Stehen zum Herrn bedeutet: die Bunkermentalität verlassen und sich öffnen." Der Bischof fügte an: "Was Papst Franziskus unermüdlich wiederholt, sollte auch unser Maßstab sein: Schwingen wir uns nicht zum Richter über andere auf! Wir sind keine Türsteher vor dem Festsaal der Eucharistie, wir sind Hochzeitslader für das Mahl, das der Herr allen bereitet, die ehrlich danach hungern."

Fronleichnam feiert die katholische Kirche am zweiten Donnerstag nach Pfingsten. Der Name bedeutet so viel wie "Hochfest des Leibes und Blutes Christi". Er leitet sich ab aus dem Althochdeutschen. Dabei steht "vron" für "Herr" und "licham" für "Leib". Mit dem Fest demonstrieren Katholiken öffentlich ihren Glauben. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass Gott in Brot und Wein mitten unter ihnen ist. Als sichtbares Zeichen wird eine reich verzierte Monstranz mit einer geweihten Hostie in feierlicher Prozession durch die Straßen getragen. Katholiken bekennen, dass Jesus Christus als Sohn Gottes in diesem Stück Brot dauerhaft und leibhaftig gegenwärtig ist, wenn es in einer Messfeier von einem Priester konsekriert wurde. Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in einigen Gemeinden in Sachsen und Thüringen. Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen feiern das Fronleichnamsfest nicht. (KNA)