Ostdeutsche Bistümer wollen auch künftig Hilfe aus dem Westen
Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer ist bereits ein Auslaufmodell. Ende 2025 sollte auch mit dem katholischen "Kirchen-Soli" Schluss sei. Doch besonders zwei ostdeutsche Diözesen schlagen Alarm. Es sind die Bistümer Görlitz und Magdeburg, mit rund 29.000 und 76.000 Gläubigen die beiden mitgliederschwächsten in Deutschland.
So sieht der Görlitzer Generalvikar Markus Kurzweil im Ende des sogenannten Strukturbeitrags eine "existenzielle Bedrohung" für das östlichste deutsche Bistum. Dort macht die Finanzhilfe, zu der vor allem die finanzstarken westdeutschen Diözesen beitragen, ein Drittel der Einnahmen aus, derzeit rund 4,4 Millionen Euro jährlich. Ohne sie wäre das Bistum "langfristig nicht überlebensfähig", warnte der Verwaltungschef auf dem Portal katholisch.de. Im Unterschied zu anderen Bistümern habe es kein nennenswertes "Tafelsilber" etwa in Form von Immobilien, die es zu Geld machen könne.
Ähnlich äußerte sich Bernhard Scholz, der Generalvikar des Bistums Magdeburg, in der Kirchenzeitung "Tag des Herrn". So macht der Strukturbeitrag dort zwar knapp 20 Prozent des Jahreshaushalts aus, rund 7,2 Millionen Euro. Wie in Görlitz sind aber auch in Magdeburg die Möglichkeiten zu Einsparungen etwa beim Personal in der Bistumsverwaltung weitgehend ausgereizt.
Sonderumlage Ost nur als Anschubfinanzierung gedacht
Die prekäre finanzielle Lage besonders der Ost-Bistümer ist nicht neu. Schon vor dem Fall der Mauer gab es für die katholische Kirche in der DDR – wie auch für die evangelische – teils heimliche Geld- und Sachspenden aus dem Westen. Danach ging es offiziell weiter: Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), der ihre gemeinsamen Aufgaben bündelt, legte ein Förderprogramm auf, damit die ostdeutschen Bistümer ihre baufälligen Gebäude sanieren und die sprunghaft gestiegenen Personal- und Sachkosten tragen konnten. Denn die auch in den neuen Bundesländern eingeführte Kirchensteuer reichte dafür bei weitem nicht aus.
Allerdings war die sogenannte Sonderumlage Ost des VDD nur als Anschubfinanzierung gedacht. Nach umgerechnet 120 Millionen Euro pro Jahr wurde sie bis 2010 schrittweise abgebaut. Es folgte der Strukturbeitrag für die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg, der bis zum geplanten Ende im Jahr 2025 ebenfalls stetig reduziert wird. Die warnenden Stimmen über die Folgen werden indes nicht leiser.
So erinnert Generalvikar Andreas Kutschke vom Bistum Dresden-Meißen daran, dass die Hilfen für die Ost-Bistümer mit dem Auftrag verbunden waren, nach dem Ende der DDR "die neuen Möglichkeiten eines Hineinwirkens in die Gesellschaft zu nutzen". Dies müsse nun "teils schmerzhaft zurückgefahren werden", bedauert Kutschke mit Blick auf kirchliche Bildungs- und Sozialeinrichtungen.
Angesichts dessen ringen kirchliche Finanzexperten nun hinter verschlossenen Türen um eine weitere Nachfolgeregelung. Wegen der absehbaren Rückgänge bei der Kirchensteuer und der Debatte um eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen dürfte eine Einigung aber schwerer fallen als früher.
Weichenstellung bereits im Juni?
Ein im VDD diskutierter Vorschlag sieht vor, den Strukturbeitrag nur für die Bistümer Görlitz und Magdeburg bis Ende 2030 fortzuführen und ab 2028 zu beraten, wie es auch danach weitergehen könnte. Demnach würde der Beitrag im Jahr 2026 für beide Bistümer zusammen 12 Millionen Euro jährlich betragen, bis 2028 würde er auf 10 Millionen Euro abnehmen und danach bis 2030 gleich bleiben.
Laut dieser Empfehlung müssten sich die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg zudem ab 2026 nicht mehr an der Finanzierung des Strukturbeitrags beteiligen. Eingebettet wäre eine solche Regelung in die Einführung eines neuen Sicherungssystems, das allen deutschen Bistümern in finanziellen Notfällen hilft.
Eine Weichenstellung könnte bereits am 19. und 20. Juni erfolgen, wenn der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin tagt. Die aktuelle Debatte unter den 27 Diözesanbischöfen über die Finanzierung eines Synodalen Ausschusses, der den von Rom missbilligten Synodalen Rat der katholischen Kirche in Deutschland vorbereiten soll, könnte jedoch Folgen auch für den Finanzausgleich haben. Denn Finanzfragen müssen einstimmig entschieden werden.