Osnabrücker Vorschlagsliste für neuen Bischof steht fest
Die Kandidatenliste des Gremiums zur Vorbereitung der Osnabrücker Bischofswahl steht fest. Am Dienstag hat das Gremium aus den Mitgliedern des Domkapitels und neun weiteren Männern und Frauen aus dem Bistum damit seine Arbeit abgeschlossen, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Das Ergebnis der Beratungen werde das Domkapitel in Form einer Vorschlagsliste nach Rom geben. Zu den vorgeschlagenen Personen machte das Bistum keine Angaben.
Im Mai hatte sich das Gremium bei seiner ersten Sitzung mit den Bedingungen des Wahlverfahrens und mit der Frage nach Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten für das Bischofsamt beschäftigt. In der Zwischenzeit hatten die einzelnen Mitglieder die Möglichkeit, Ideen und Vorschläge auch aus ihrem jeweiligen Umfeld einzuholen. Mit der Aufstellung der Kandidatenvorschläge ist die Arbeit des Gremiums beendet. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter des Diözesanrats, von Verbänden, Berufsgruppen und weiteren Gremien. Das erstmals angewandte Verfahren hatte das Domkapitel im April vorgestellt.
Ab jetzt Verfahren wie von Konkordat und Kirchenrecht vorgesehen
An der eigentlichen Wahl des neuen Bischofs dürfen gemäß dem für Osnabrück geltenden Preußischen Konkordat nur die Mitglieder des Domkapitels teilnehmen. Sie sind dabei an das Päpstliche Geheimnis und damit absolutes Stillschweigen gebunden. Das Konkordat sieht vor, dass nach dem Amtsende eines Diözesanbischofs das jeweilige Domkapitel und die Bischöfe der Bistümer auf dem Gebiet des ehemaligen Lands Preußen dem Heiligen Stuhl Listen geeigneter Kandidaten unterbreiten. Der Papst ist nicht an die Vorschläge gebunden, benennt die Dreierliste, aus der das Domkapitel den neuen Bischof in geheimer Abstimmung wählt, aber "unter Würdigung" der Vorschlagslisten.
Der Synodale Weg hat sich in einem Beschluss für eine Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs ausgesprochen. Das dort vorgeschlagene Verfahren sieht die Beteiligung von Laien an der Aufstellung der Vorschlagslisten sowie bei den Beratungen des Domkapitels vor der Wahl vor. Versuche, eine Ausnahmegenehmigung des Heiligen Stuhls für die Beteiligung von Laien an der Bischofswahl im ebenfalls vakanten Erzbistum Paderborn zu erwirken, scheiterten am Vatikan unter Verweis auf das Konkordat.
Das Bistum Osnabrück ist seit der Annahme des Rücktritts des langjährigen Bischofs Franz-Josef Bode am 25. März vakant. In der Zeit bis zur Amtsübernahme des neuen Bischofs wird die Diözese von Weihbischof Wübbe als Diözesanadministrator geleitet. Neben Osnabrück und Paderborn ist auch das Erzbistum Bamberg derzeit vakant. Das bayerische Konkordat sieht keine Wahl von Diözesanbischöfen durch die Domkapitel vor. (fxn)